Ein Erbe auszuschlagen kostet 2026 beim Nachlassgericht häufig mindestens 30 Euro; beim Notar entstehen je nach Nachlasswert meist 30 bis 200 Euro plus Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer. Frist, Form, Nachlasswert, Minderjährige, Auslandsbezug und anwaltliche Beratung bestimmen den tatsächlichen Aufwand.
| Situation | Typische Kosten | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Nachlassgericht Mindestfall | 30 Euro | bei geringem oder überschuldetem Nachlass |
| Notar Mindestfall | 30 Euro + Auslagen + 19 % USt | Unterschrift und Beurkundung |
| Nachlasswert 10.000 Euro | ca. 37,50 Euro Gebühr | 0,5-Gebühr aus GNotKG-Tabelle |
| Nachlasswert 50.000 Euro | ca. 82,50 Euro Gebühr | 0,5-Gebühr grob |
| Anwaltliche Erstberatung | bis 190 Euro netto | § 34 RVG für Verbraucher |
| Minderjährige Kinder | zusätzliche Erklärungen möglich | Eltern/gerichtliche Genehmigung prüfen |
| Rechenpunkt | Konkreter Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Ausschlagungsfrist Inland | 6 Wochen | ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund |
| Auslandsbezug | 6 Monate | wenn Erblasser letzter Wohnsitz nur Ausland oder Erbe im Ausland |
| Form | Nachlassgericht oder Notar | einfache E-Mail reicht nicht |
| GNotKG Kostenstelle | 0,5-Gebühr | Ausschlagungserklärung |
| Umsatzsteuer Notar | 19 Prozent | auf Notarkosten |
| Notarauslagen | oft 10 bis 30 Euro | Post/Kommunikation |
| Annahme durch Verhalten | möglich | Vorsicht bei Nachlasshandlungen |
| Anfechtung | 6 Wochen | bei Irrtum gesondert prüfen |
Sechs-Wochen-Frist ist der wichtigste Kostenfaktor
Wer die Frist verpasst, braucht keine günstige Ausschlagung mehr. Dann bleibt oft nur Anfechtung oder Haftungsbegrenzung. Die Zeit beginnt mit Kenntnis von Erbfall und Erbenstellung.
Auslandsbezug kann sechs Monate Frist bedeuten
Wenn der Erblasser nur im Ausland wohnte oder der Erbe im Ausland ist, kann eine längere Frist gelten. Das muss konkret geprüft werden. Pauschale Annahmen sind riskant.
Formvorgabe erlaubt Gericht oder notarielle Beglaubigung
Eine einfache Nachricht reicht nicht. Die Erklärung muss wirksam aufgenommen oder beglaubigt werden. Formfehler können die Frist vernichten.
Nachlassgericht ist meist die günstigste Stelle
Beim Gericht fällt oft die Mindestgebühr an. Der Nachteil kann Entfernung oder Terminlage sein. Bei Fristdruck zählt Erreichbarkeit.
Notar ist praktisch, aber mit Umsatzsteuer teurer
Der Notar kann am Wohnort helfen und die Erklärung weiterleiten. Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer kommen hinzu. Komfort kostet etwas mehr.
Kinder rücken nach und brauchen eigene Prüfung
Wenn Eltern ausschlagen, können minderjährige Kinder Erben werden. Dann sind weitere Erklärungen nötig. Familiengerichtliche Genehmigung kann relevant sein.
Überschuldung sollte vor der Erklärung plausibel geprüft werden
Nicht jede offene Rechnung macht den Nachlass überschuldet. Vermögen, Versicherungen und Ansprüche gehören in die Gegenrechnung. Vorschnelles Ausschlagen kann Geld kosten.
Bestimmtes Verhalten kann als Annahme wirken
Wer Nachlass verkauft oder umfassend verfügt, riskiert rechtliche Folgen. Notmaßnahmen sind anders zu bewerten. Bei Unsicherheit sollte Beratung erfolgen.
Anwaltliche Beratung lohnt bei unklarer Erbfolge
Patchwork, Pflichtteil, Auslandsvermögen oder Unternehmensanteile sind komplex. Eine Erstberatung kostet Geld, kann aber falsche Ausschlagung verhindern.
Bestattungspflichten können trotz Ausschlagung bleiben
Erbrecht und öffentlich-rechtliche Pflicht sind nicht identisch. Angehörige können trotzdem in Anspruch genommen werden. Das sollte nicht verwechselt werden.
Anfechtung ist möglich, aber kein einfacher Rückweg
Irrtum über Überschuldung oder Erbenstellung kann relevant sein. Fristen laufen erneut eng. Fachliche Prüfung ist bei Anfechtung besonders wichtig.
Unterlagen sparen Zeit beim Termin
Ausweis, Sterbedaten, Verwandtschaft und Gerichtsdaten sollten bereitliegen. Bei Minderjährigen kommen weitere Nachweise hinzu. Gute Vorbereitung verhindert Friststress.
Ausschlagungskosten mit Nachlasswert und Stelle berechnen
Der Rechner sollte Nachlasswert, Gericht, Notar, Auslagen, Umsatzsteuer, Anwalt, Minderjährige, Auslandsbezug und Frist erfassen. So wird sichtbar, ob 30 oder 300 Euro realistisch sind.
Häufige Fragen zur Erbausschlagung 2026
Was kostet sie? Oft ab 30 Euro. Wie lange Frist? Meist sechs Wochen. Reicht E-Mail? Nein. Ist Notar Pflicht? Nein, Gericht geht auch. Was ist mit Kindern? Gesondert prüfen.
Mehrere Erben müssen jeweils selbst handeln
Eine Erklärung wirkt nicht automatisch für die ganze Familie. Nachrückende Personen sollten informiert werden. Sonst entstehen neue Fristen und Unsicherheit.
Nachlasswert beeinflusst die Gebühr, aber nicht allein die Entscheidung
Schulden und Vermögen müssen saldiert werden. Bei geringem Wert gilt oft Mindestgebühr. Die rechtliche Folge wiegt schwerer als der Kostenbetrag.
Vergleich braucht gleiche Leistung und klare Nebenkosten
Vergleichbar sind nur Angebote mit denselben Annahmen, denselben Zusatzleistungen und klarer Grenze für Sonderfälle. Ein niedriger Startpreis hilft wenig, wenn entscheidende Positionen erst nach Auftrag auftauchen.
Die günstigste Lösung muss fachlich zum Fall passen
Kosten lassen sich sinnvoll senken, wenn Qualität, Fristen und Risiko stimmen. Wer nur den niedrigsten Betrag wählt, zahlt später oft für Korrektur, Verzögerung oder fehlende Leistung.
Sozialleistungen können die Entscheidung komplizierter machen
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, sollte werthaltiges Erbe nicht vorschnell ausschlagen. Leistungsträger können Nachfragen stellen. Rechtsberatung ist in solchen Fällen besonders wichtig.
Lebensversicherung kann außerhalb des Nachlasses laufen
Ein Bezugsrecht aus Versicherung ist nicht immer Teil des Erbes. Ausschlagung und Versicherungsleistung müssen getrennt geprüft werden. Das kann die wirtschaftliche Entscheidung verändern.
Alle Preisangaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand: Mai 2026). Quellen: Informationen der Justiz Bayern und des Amtsgerichts Dortmund zur Ausschlagung, § 1944 BGB, GNotKG-basierte Kostenübersichten 2026 und anwaltliche Ratgeber. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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Zuletzt geprüft: 30.06.2026
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