Eine Umschuldung ist die Ablösung eines teuren Kredits oder Dispos durch einen günstigeren Ratenkredit. Eine Umschuldung kostet bei Ratenkrediten höchstens 1 Prozent der Restschuld an Vorfälligkeitsentschädigung, oft aber gar nichts. Der neue Ratenkredit liegt 2026 im Schnitt bei rund 6 Prozent Effektivzins, günstige Angebote bei guter Bonität sogar darunter. Bearbeitungsgebühren sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig. Der eigentliche Hebel ist die Zinsdifferenz: Wer einen Dispo mit rund 11 Prozent durch einen Ratenkredit mit rund 6 Prozent ersetzt, spart je nach Summe einige hundert EUR.

Kosten 2026 im Überblick

Die einzige nennenswerte Kostenposition einer Umschuldung ist die Vorfälligkeitsentschädigung von höchstens 1 Prozent der Restschuld. Ihr steht eine oft deutlich höhere Zinsersparnis gegenüber. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Eckwerte.

PositionWert 2026Grundlage
Vorfälligkeitsentschädigungmax. 1 Prozent der RestschuldParagraf 502 BGB
Vorfälligkeit bei Restlaufzeit unter 12 Monatenmax. 0,5 ProzentParagraf 502 BGB
Vorfälligkeit beim Dispo0 EURvariabler Zins
Bearbeitungsgebühr0 EURBGH-Urteil 2014
Ratenkredit-Zins (Median)rund 6,26 ProzentMarktvergleich 2026

Die Aufstellung zeigt: Eine Umschuldung ist günstiger, als oft angenommen wird. Beim Dispo fällt gar keine Vorfälligkeitsentschädigung an, Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, und die Vorfälligkeit beim Ratenkredit ist auf einen kleinen Prozentsatz gedeckelt. Dem stehen Zinsersparnisse im dreistelligen Bereich gegenüber. Wer teure Schulden hat, sollte die Umschuldung deshalb ernsthaft prüfen.

Was eine Umschuldung ist

Bei einer Umschuldung nehmen Sie einen neuen, günstigeren Kredit auf und lösen damit einen teuren Altkredit oder Dispo ab. Das Ziel ist, die Zinskosten zu senken.

Die Umschuldung funktioniert in drei typischen Varianten: Sie lösen einen teuren Dispo durch einen Ratenkredit ab, Sie ersetzen einen alten, teuren Ratenkredit durch einen neuen günstigeren, oder Sie fassen alte Kredite zu einem zusammen. In allen Fällen zahlt der neue Kredit die alte Schuld aus, und Sie bedienen künftig nur noch den günstigeren Kredit. Der Vorteil liegt in der Zinsdifferenz und oft auch in der einfacheren Verwaltung, wenn aus mehreren Raten eine einzige wird.

Vorfälligkeitsentschädigung nach Paragraf 502 BGB

Bei einem Ratenkredit darf die Bank höchstens 1 Prozent der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten nur 0,5 Prozent. Diese Deckelung schreibt Paragraf 502 BGB vor.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den die Bank für die vorzeitige Rückzahlung verlangen darf. Neben der Deckelung auf 1 oder 0,5 Prozent gilt eine weitere Grenze: Sie darf nie höher sein als die bis zum vereinbarten Ende noch anfallenden Zinsen. Bei 15.000 EUR Restschuld sind über den Ein-Prozent-Deckel höchstens 150 EUR fällig. Wichtig ist, dass diese Deckelung nur für Kredite mit gebundenem Sollzins gilt. Bei fehlenden Pflichtangaben im Vertrag entfällt der Anspruch der Bank sogar ganz.

Beim Dispo fällt keine Vorfälligkeit an

Wer einen Dispo umschuldet, zahlt keine Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Dispo variabel verzinst ist. Das macht die Umschuldung des Dispos besonders lohnend.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nur bei Krediten mit gebundenem Sollzins verlangt werden. Der Dispo hat keinen festen Zins, sondern einen variablen, den die Bank jederzeit anpassen kann. Deshalb können Sie ihn jederzeit und ohne Zusatzkosten ablösen. Die Umschuldung eines dauerhaften Dispos in einen Ratenkredit ist damit die Variante mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis: hohe Zinsersparnis bei null Ablösekosten. Genau deshalb raten Verbraucherschützer bei dauerhaftem Minus zu diesem Schritt.

Ratenkredit-Zinsen 2026

Der mittlere Effektivzins für einen neuen Ratenkredit liegt 2026 bei rund 6,26 Prozent, bei guter Bonität auch darunter. Die bonitätsabhängige Spanne reicht von unter 1 Prozent bis knapp 12 Prozent.

Der Zwei-Drittel-Zins, also der Satz, den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten, liegt für mittlere Summen bei rund 6 Prozent. Menschen mit guter Bonität zahlen weniger, Menschen mit schwächerer Bonität deutlich mehr. Der Marktdurchschnitt über alle Banken liegt etwas höher, weil Filialbanken oft teurer sind als Direktbanken. Für die Umschuldung zählt der individuelle Effektivzins, den Sie über eine unverbindliche Anfrage erfahren, ohne dass dies Ihre Bonität beeinflusst.

Was beeinflusst die Kosten

Vier Faktoren bestimmen, ob und wie stark sich eine Umschuldung lohnt: die Bonität, die Restschuld, die Restlaufzeit und die Zinsdifferenz. Die Bonität ist der wichtigste Hebel, weil sie den neuen Zinssatz bestimmt.

Je besser Ihre Bonität, desto niedriger der Zins des neuen Kredits und desto größer die Ersparnis. Die Restschuld ist die Bemessungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung, die Restlaufzeit entscheidet über deren Höhe und über das Sparpotenzial. Der eigentliche Ersparnishebel ist aber die Zinsdifferenz zwischen dem alten und dem neuen Kredit. Je größer sie ist, desto mehr lohnt sich die Umschuldung. Diese vier Faktoren sollten Sie vor jeder Umschuldung durchrechnen.

Den Dispo in einen Ratenkredit umschulden

Die Umschuldung des Dispos in einen Ratenkredit ist der größte Hebel, denn die Zinsdifferenz beträgt oft rund fünf Prozentpunkte. Ein Dispo mit rund 11 Prozent wird durch einen Ratenkredit mit rund 6 Prozent ersetzt.

Ein konkretes Beispiel von Finanztip zeigt den Effekt: Ein Minus von 3.000 EUR kostet im Dispo bei 11,7 Prozent über zwei Jahre 379 EUR Zinsen, als Ratenkredit bei 5,65 Prozent nur 180 EUR. Das ist eine Ersparnis von rund 199 EUR, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Hinzu kommt, dass der Ratenkredit die Schuld durch die feste Tilgung abbaut, während der Dispo bestehen bleibt. Für dauerhaft genutzte Dispos ist diese Umschuldung deshalb fast immer sinnvoll.

Einen alten Kredit umschulden

Ein alter, teurer Ratenkredit lohnt sich zur Umschuldung, wenn die Restlaufzeit über zwölf Monate liegt und die Restschuld mindestens 1.000 EUR beträgt. Dann findet sich meist ein passendes, günstigeres Angebot.

Ein Finanztip-Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Ein Kredit über 20.000 EUR mit 48 Monaten Restlaufzeit, umgeschuldet von 8 auf 5 Prozent Effektivzins, spart rund 796 EUR, und die Monatsrate sinkt leicht. Selbst nach Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung von höchstens 1 Prozent auf die Restschuld bleibt die Ersparnis klar positiv. Wichtig ist, den Effektivzins des neuen Kredits gegen den des alten zu stellen und die Vorfälligkeit einzurechnen. Nur so sehen Sie, ob sich der Wechsel wirklich lohnt.

Mehrere Kredite zusammenfassen

Wer mehr als einen Kredit hat, kann sie zu einem einzigen Ratenkredit zusammenfassen und so oft einen besseren Zins und eine einzige Rate erhalten. Das schafft Überblick und senkt in der Regel die Kosten. Die folgende Übersicht zeigt beispielhafte Ersparnisse verschiedener Umschuldungen.

AusgangslageNeuer ZinsErsparnis
Dispo 3.000 EUR (11,7 Prozent)Ratenkredit 5,65 Prozentrund 199 EUR
Dispo 4.000 EUR (12,06 Prozent)Ratenkredit 6,89 Prozentrund 320 EUR
Altkredit 20.000 EUR (8 Prozent)Ratenkredit 5 Prozentrund 796 EUR

Die Beispiele zeigen, dass sich die Ersparnis mit der Höhe der Schuld und der Zinsdifferenz erhöht. Beim Zusammenfassen mehrerer Kredite geben Sie bei der Kreditanfrage den Verwendungszweck Umschuldung an, damit die Bank den passenden Kredit anbietet. Aus mehreren Raten wird dann eine, und der Gesamtzins sinkt oft. Achten Sie darauf, dass der neue Effektivzins wirklich niedriger ist als die gewichteten Zinsen der alten Kredite.

Keine Bearbeitungsgebühr zahlen

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 unzulässig. Sie müssen also keine solche Gebühr zahlen.

Der Bundesgerichtshof entschied am 28. Oktober 2014, dass formularmäßige Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen unwirksam sind. Wer trotzdem eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellt, handelt unzulässig. Prüfen Sie deshalb bei jedem Kreditangebot, ob eine solche Gebühr versteckt enthalten ist, und weisen Sie sie zurück. Bei einem seriösen Ratenkredit entstehen außer der Vorfälligkeitsentschädigung für den alten Kredit keine weiteren Abschlusskosten. Das macht die Umschuldung kalkulierbar.

Restschuldversicherung ablehnen

Eine angebotene Restschuldversicherung sollten Sie in aller Regel ablehnen, denn sie ist teuer und leistet selten. Sie kann den Effektivzins des Kredits drastisch erhöhen.

Ein Beispiel der Verbraucherzentrale zeigt die Wucht: Bei einem Kredit über 18.000 EUR mit acht Jahren Laufzeit stieg der Effektivzins durch die Restschuldversicherung von 8,49 auf 16,89 Prozent, die Mehrkosten betrugen über 7.100 EUR. Die Prämien liegen häufig bei 5 bis 20 Prozent der Kreditsumme. Seit Anfang 2025 gilt zudem eine Bedenkzeit: Die Restschuldversicherung darf erst eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Lassen Sie sich diese Versicherung nicht aufdrängen, denn sie frisst den Zinsvorteil der Umschuldung schnell auf.

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Warum der Effektivzins zählt

Für den Vergleich von Kreditangeboten ist allein der Effektivzins maßgeblich, nicht der Sollzins oder die Monatsrate. Der Effektivzins enthält alle Kosten des Kredits.

Der Sollzins ist nur der reine Zins, während der Effektivzins zusätzlich weitere Kostenbestandteile berücksichtigt und damit die tatsächlichen Kosten abbildet. Eine niedrige Monatsrate sagt wenig aus, weil sie oft nur durch eine längere Laufzeit zustande kommt, die insgesamt teurer ist. Vergleichen Sie deshalb immer den Effektivzins, wenn Sie Angebote gegenüberstellen. Jeder Prozentpunkt weniger spart bei einer größeren Summe über die Laufzeit dreistellige Beträge. Der Effektivzins ist die einzige faire Vergleichsgröße.

Bonität und Schufa als Zinsfaktor

Die Bonität bestimmt den Zinssatz des neuen Kredits und damit, wie stark sich die Umschuldung lohnt. Je besser die Bonität, desto niedriger der Zins.

Banken machen den Zinssatz von der Kreditwürdigkeit abhängig, die sie unter anderem über die Schufa bewerten. Die Spanne reicht von unter 1 Prozent bei sehr guter Bonität bis knapp 12 Prozent bei schwächerer. Holen Sie Angebote über eine unverbindliche Konditionsanfrage ein, die im Gegensatz zur Kreditanfrage die Schufa nicht belastet. So erfahren Sie Ihren persönlichen Zinssatz, ohne Ihre Bonität zu verschlechtern. Wer seine Schufa im Blick behält und Fehler korrigieren lässt, verbessert zudem die Chance auf einen niedrigen Zins.

Der Ablauf einer Umschuldung

Bei der Umschuldung nehmen Sie einen neuen Kredit auf, mit dem der alte abgelöst wird, und bedienen künftig nur noch den günstigeren Kredit. Der Ablauf ist unkomplizierter als erwartet.

Zunächst holen Sie einige Angebote ein und vergleichen den Effektivzins. Bei der Anfrage geben Sie den Verwendungszweck Umschuldung an. Die neue Bank oder Sie selbst lösen dann den Altkredit oder Dispo ab, die Ablösesumme besteht aus der Restschuld und einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung. Danach zahlen Sie nur noch die Rate des neuen Kredits. Der gesamte Vorgang lässt sich heute weitgehend online abwickeln, Direktbanken bieten dafür einfache Prozesse an.

Wann sich die Umschuldung lohnt

Die Umschuldung lohnt sich immer dann, wenn der neue Effektivzins nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung unter dem alten liegt. Am größten ist der Vorteil beim teuren Dispo.

Beim Dispo fällt keine Vorfälligkeit an, und die Zinsdifferenz ist mit mehreren Prozentpunkten hoch, weshalb sich die Umschuldung dort fast immer rechnet. Bei einem alten Ratenkredit lohnt sie sich, wenn die Restlaufzeit über zwölf Monate liegt, die Restschuld genug Volumen hat und die Zinsdifferenz spürbar ist. Rechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung von höchstens 1 Prozent gegen die Zinsersparnis. In den meisten Fällen bleibt unter dem Strich ein klares Plus.

Rechenbeispiel mit echter Ersparnis

Ein Dispo von 4.000 EUR zu 12 Prozent, umgeschuldet in einen Ratenkredit zu rund 7 Prozent, spart über drei Jahre rund 320 EUR. Diese Zahlen stammen aus einer verifizierten Beispielrechnung.

Im Dispo kosten 4.000 EUR bei 12,06 Prozent über drei Jahre rund 745 EUR Zinsen, als Ratenkredit bei 6,89 Prozent nur 425 EUR. Die Ersparnis von rund 320 EUR entsteht ohne Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Dispo variabel verzinst ist. Zusätzlich baut der Ratenkredit die Schuld durch die Tilgung ab, während der Dispo einfach weiterläuft. Bei größeren Summen fällt die Ersparnis entsprechend höher aus. Die Rechnung zeigt: Der Aufwand einer Umschuldung ist gering, der Gewinn oft dreistellig.

Häufige Fehler bei der Umschuldung

Der teuerste Fehler ist, sich eine Restschuldversicherung aufdrängen zu lassen, die den Zinsvorteil auffrisst. Im belegten Fall stiegen die Kosten dadurch um über 7.100 EUR.

Ein zweiter Fehler ist der Vergleich anhand der Monatsrate statt des Effektivzinses, denn eine niedrige Rate kann durch eine lange Laufzeit teuer erkauft sein. Weitere Fehler sind das Zahlen einer unzulässigen Bearbeitungsgebühr und das Umschulden ohne Einrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie deshalb vor jeder Umschuldung den Effektivzins, lehnen Sie unnötige Zusatzprodukte ab und rechnen Sie die Vorfälligkeit gegen die Ersparnis. So holen Sie den vollen Vorteil aus der Umschuldung.

5 Wege, bei der Umschuldung zu sparen

Der größte Hebel ist, zuerst den teuren Dispo umzuschulden. Dort ist die Zinsdifferenz am größten, und es fällt keine Vorfälligkeit an. Bei 3.000 EUR spart das rund 200 EUR, bei 4.000 EUR rund 320 EUR im Vergleich zum Dispo.

Lehnen Sie zweitens jede Restschuldversicherung ab, die im belegten Fall über 7.100 EUR Mehrkosten verursachte. Vergleichen Sie drittens immer den Effektivzins statt der Monatsrate, denn nur er zeigt die tatsächlichen Kosten.

Weisen Sie viertens jede Bearbeitungsgebühr zurück, denn sie ist laut Bundesgerichtshof unzulässig und muss null EUR betragen. Und kennen Sie fünftens den Deckel der Vorfälligkeitsentschädigung von höchstens 1 Prozent der Restschuld, damit die Bank nicht mehr verlangt, als ihr zusteht.

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Vor dem Wechsel beziffert ein Kostenrechner, ob und wie viel eine Umschuldung spart. Sie geben die Restschuld, den alten und den möglichen neuen Effektivzins sowie die Restlaufzeit ein. Daraus ergeben sich die Zinsersparnis über die Laufzeit und die eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.

Am wichtigsten ist die Gegenüberstellung der gesamten Zinskosten des alten Kredits und des neuen, abzüglich der Vorfälligkeit. Sie zeigt in EUR, ob sich der Wechsel lohnt. Ein zweiter Vergleich zwischen Dispo und Ratenkredit macht sichtbar, wie groß der Vorteil bei der Umschuldung eines dauerhaften Minus ist. Die konkreten Werte hängen von Ihrer Bonität und der Zinsdifferenz ab.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine Umschuldung?

Bei einem Ratenkredit höchstens 1 Prozent der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung, bei kurzer Restlaufzeit nur 0,5 Prozent. Beim Dispo fällt gar keine Vorfälligkeit an. Bearbeitungsgebühren sind laut Bundesgerichtshof unzulässig.

Wie hoch ist die Zinsersparnis?

Je nach Summe und Zinsdifferenz einige hundert EUR. Ein Dispo von 4.000 EUR spart bei der Umschuldung rund 320 EUR, ein Altkredit über 20.000 EUR von 8 auf 5 Prozent rund 796 EUR. Der Dispo bietet wegen der hohen Zinsdifferenz das größte Potenzial.

Fällt beim Umschulden eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nur bei Krediten mit festem Sollzins, und dort gedeckelt auf höchstens 1 Prozent der Restschuld. Beim variabel verzinsten Dispo fällt keine Vorfälligkeit an. Bei fehlenden Pflichtangaben im Kreditvertrag entfällt der Anspruch der Bank ganz.

Sollte ich eine Restschuldversicherung abschließen?

In der Regel nicht. Sie ist teuer und leistet selten. Im Beispiel der Verbraucherzentrale erhöhte sie den Effektivzins von 8,49 auf 16,89 Prozent und verursachte über 7.100 EUR Mehrkosten. Seit 2025 gilt zudem eine Woche Bedenkzeit.

Alle Angaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand 2026) und ersetzen keine individuelle Finanzberatung. Der neue Zinssatz hängt von Bonität, Summe und Laufzeit ab. Quellen: Paragraf 502 BGB (gesetze-im-internet.de), BGH-Urteil vom 28.10.2014, Finanztip, Verbraucherzentrale, Verivox, eigene Marktrecherche.

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Redaktionell recherchiert auf Basis öffentlicher Preis- und Marktdaten sowie amtlicher Grundlagen. Die Werte sind Orientierungs-Spannen, kein verbindliches Angebot - so recherchieren wir.

Zuletzt geprüft: 12.07.2026

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