Eine anwaltliche Erstberatung kostet Verbraucher 2026 höchstens 190 Euro netto plus Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer, also 226,10 Euro brutto, wenn keine andere Vergütungsvereinbarung besteht. Für ein schriftliches Gutachten liegt die Grenze nach § 34 RVG bei 250 Euro netto.

SituationTypische KostenWorauf achten?
Erstes Beratungsgespräch Verbrauchermax. 190 € netto§ 34 Abs. 1 RVG ohne Vereinbarung
Mit 19 % Umsatzsteuer226,10 € bruttoAuslagen können hinzukommen
Schriftliches Gutachten Verbrauchermax. 250 € netto297,50 € brutto bei 19 %
Beratungshilfe Eigenanteil15 Eurobei Bewilligung möglich
Folgemandatnach RVG oder Vereinbarungvor Beauftragung klären

§ 34 RVG begrenzt die Erstberatung für Verbraucher

§ 34 Abs. 1 RVG nennt für Verbraucher die Grenze von 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch, wenn keine andere Vergütung vereinbart wurde. Umsatzsteuer und Auslagen kommen hinzu.

Diese Regel gilt nicht für beliebig viele Folgetermine. Sobald der Anwalt schreibt, verhandelt oder ein Gerichtsverfahren führt, entstehen andere Gebühren.

Ein konkretes Beispiel: Eine Kanzlei berechnet 190 Euro netto für ein Gespräch. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind 226,10 Euro fällig. Wird zusätzlich eine Aktenkopie oder Porto berechnet, muss diese Position nachvollziehbar auf der Rechnung stehen.

Die 190-Euro-Grenze ist eine Schutzgrenze, kein Pflichtpreis. Manche Kanzleien bieten günstigere Pauschalen, etwa 80 bis 150 Euro, besonders bei klar abgegrenzten Fragen.

190 Euro netto ergeben 226,10 Euro brutto

Viele Kanzleien sprechen in Nettobeträgen. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer werden aus 190 Euro netto 226,10 Euro brutto. Dieser Betrag ist für Verbraucher der relevante Zahlbetrag.

Wenn Auslagen für Kopien, Porto oder Akteneinsicht entstehen, können sie hinzukommen. Das sollte vor dem Termin geklärt werden.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung 150 Euro Selbstbeteiligung hat, spart sie bei einer 226,10-Euro-Erstberatung nur 76,10 Euro. Bei einem späteren Prozess kann dieselbe Police aber mehrere tausend Euro Risiko abfedern.

Auslagen sollten klein bleiben, können aber bei Aktenanforderung relevant werden. Wenn Behördenakten beigezogen werden, ist vorher zu klären, ob dadurch ein Mandat beginnt.

Ein schriftliches Gutachten hat eine 250-Euro-Grenze

Für ein schriftliches Gutachten gegenüber Verbrauchern nennt § 34 RVG 250 Euro netto, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Brutto sind das bei 19 Prozent Umsatzsteuer 297,50 Euro.

Ein Gutachten ist mehr als ein Gespräch. Es enthält eine schriftliche rechtliche Einschätzung und braucht mehr Zeit.

Bei Beratungshilfe ist wichtig, dass sie außergerichtliche Beratung betrifft. Für ein Gerichtsverfahren kommt Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Diese Begriffe sollten nicht vermischt werden.

Ein Gutachten sollte nur beauftragt werden, wenn wirklich schriftliche Argumentation benötigt wird. Für eine einfache Entscheidung reicht oft das Beratungsgespräch.

Eine Vergütungsvereinbarung kann höhere Honorare festlegen

Anwalt und Mandant können ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbaren. Dann gilt nicht automatisch die 190-Euro-Grenze als Endpreis.

Eine solche Vereinbarung sollte vor Beginn klar sein. Verbraucher sollten nicht unterschreiben, wenn unklar ist, ob nur Beratung oder schon Vertretung beauftragt wird.

Ein Anwalt kann nach der Erstberatung auch abraten. Das ist wirtschaftlich wertvoll, wenn dadurch ein aussichtsloser Streit vermieden wird. Ein bezahlter Rat kann günstiger sein als ein verlorener Prozess.

Honorarvereinbarungen sind bei komplexen Fällen nicht ungewöhnlich. Wichtig ist Transparenz: Stundensatz, Abrechnungstakt, Kostendeckel und Anrechnung müssen verständlich sein.

Erstberatung ist nicht das komplette Mandat

Die Erstberatung beantwortet erste Fragen, bewertet Risiken und zeigt Handlungsoptionen. Sie umfasst normalerweise nicht automatisch Schriftverkehr mit Gegnern, Behörden oder Gericht.

Wer möchte, dass der Anwalt tätig wird, beauftragt ein Folgemandat. Dann zählen Gegenstandswert, Tätigkeit und Gebührenrecht.

Fristen sollten im Termin sichtbar auf dem Tisch liegen: Datum der Kündigung, Zugang des Bescheids, Ende der Widerspruchsfrist. Ohne Fristenprüfung ist eine Beratung im Arbeits-, Miet- oder Sozialrecht riskant.

Eine Erstberatung im Arbeitsrecht kann klären, ob die 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage läuft. Diese Frist ist wichtiger als lange Diskussionen über Erfolgsaussichten.

Der Gegenstandswert steuert spätere RVG-Gebühren

Bei vielen Mandaten richten sich Gebühren nach dem Gegenstandswert. Ein Streit über 500 Euro kostet weniger als ein Streit über 50.000 Euro.

Deshalb sollte nach der Erstberatung gefragt werden, was der nächste Schritt kosten würde. Der erste Termin ist nur der Einstieg.

Bei mehreren Beteiligten sollte geklärt werden, wer Mandant ist. Ehepartner, Erbengemeinschaft oder Mitmieter können unterschiedliche Interessen haben. Das beeinflusst Beratung, Vollmacht und Kosten.

Beim Gegenstandswert kann ein kleiner Unterschied große Gebührenfolgen haben. Mietrückstand, Jahresmiete oder Kaufpreis können je nach Fall Bemessungsgrundlage sein.

Rechtsschutz braucht Deckungszusage vor größeren Schritten

Eine Rechtsschutzversicherung kann Beratung und Mandat übernehmen, wenn Rechtsgebiet, Wartezeit und Versicherungsfall passen. Häufig gibt es eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro.

Vor einer Klage oder ausführlichen Tätigkeit sollte Deckungszusage eingeholt werden. Sonst bleibt der Mandant auf Kosten sitzen.

Eine Erstberatung kann mündlich erfolgen. Wer ein schriftliches Ergebnis möchte, sollte fragen, ob das als Gutachten oder Zusammenfassung berechnet wird. Genau dort greift die 250-Euro-Grenze für Verbraucher.

Rechtsschutz sollte nicht erst nach Klageeinreichung informiert werden. Viele Versicherer wollen den Fall vorher prüfen und Deckung bestätigen.

Telefonische Erstberatung ist oft günstiger, aber begrenzt

Viele Rechtsschutzversicherer bieten telefonische Beratung ohne Selbstbeteiligung oder mit einfacher Fallnummer an. Das hilft bei klaren Alltagsfragen.

Bei komplexen Verträgen, Kündigungen oder Fristen reicht Telefonberatung oft nicht. Dann braucht der Anwalt Unterlagen und Zeit.

Bei sehr geringem Streitwert kann die anwaltliche Beratung teurer sein als der wirtschaftliche Vorteil. Dann kann eine Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle oder eigene schriftliche Forderung der bessere erste Schritt sein.

Telefonberatung eignet sich gut für einfache Fragen wie Frist, Zuständigkeit oder nächster Schritt. Für Verträge mit mehreren Seiten ist sie oft zu knapp.

Beratungshilfe senkt Kosten für Menschen mit geringem Einkommen

Beratungshilfe unterstützt außergerichtliche Rechtsberatung bei geringem Einkommen. Bei Bewilligung kann der Eigenanteil 15 Euro betragen.

Der Berechtigungsschein sollte möglichst vor dem Anwaltstermin beim Amtsgericht beantragt werden. Ohne Bewilligung kann normal abgerechnet werden.

Die Kanzlei sollte vorab erklären, welche Unterlagen benötigt werden. Bei Mietrecht sind Vertrag, Nebenkostenabrechnung und Schriftverkehr wichtig. Bei Kaufrecht sind Rechnung, AGB, Fotos und Mängelanzeige zentral.

Beratungshilfe ist kein Automatismus. Einkommen, Vermögen und zumutbare andere Hilfen werden geprüft. Wer knapp über Grenzen liegt, zahlt normal.

Sortierte Unterlagen machen die Beratung wirksamer

Verträge, Kündigungen, Mahnungen, Fotos, E-Mails, Bescheide und Fristen sollten chronologisch sortiert sein. Der Anwalt kann dann in 30 bis 60 Minuten mehr leisten.

Unsortierte Unterlagen kosten Beratungszeit. Das verteuert indirekt, weil weniger Zeit für die rechtliche Bewertung bleibt.

Eine Honorarvereinbarung mit 250 Euro pro Stunde kann zulässig sein, wenn sie wirksam vereinbart wird. Dann ist die 190-Euro-Grenze nicht der praktische Endpreis. Unterschriften sollten deshalb nicht nebenbei erfolgen.

Unterlagen sollten als Kopie oder PDF bereitliegen. Originale bleiben besser beim Mandanten, wenn sie nicht ausdrücklich gebraucht werden.

Fristen entscheiden, ob Beratung sofort nötig ist

Kündigungsschutzklage, Widerspruch, Einspruch oder Verjährung haben harte Fristen. Wer erst nach Ablauf fragt, kann Rechte verlieren.

Bei fristgebundenen Schreiben sollte der erste Satz an die Kanzlei lauten: Welche Frist läuft bis wann? Das ist wichtiger als die perfekte Sachverhaltserzählung.

Wer eine kostenlose Ersteinschätzung nutzt, sollte nachfragen, ob Verjährung oder Fristen geprüft wurden. Oft dient die Einschätzung nur dazu, den Fall grob einzuordnen und Mandatsinteresse zu klären.

Wenn der Anwalt nach außen auftritt, entstehen Vertretungsgebühren. Eine kurze E-Mail an den Gegner kann also die Kostenstufe wechseln.

Kostenlose Ersteinschätzung ist nicht dasselbe wie Beratung

Manche Kanzleien oder Portale bieten eine kostenlose Einschätzung an. Das ist oft eine grobe Prüfung, ob ein Mandat sinnvoll sein könnte.

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Eine verbindliche Beratung mit Unterlagenprüfung und Haftung ist etwas anderes. Kostenlos heißt nicht automatisch ausreichend.

Bei Online-Portalen gelten dieselben Grundfragen: Wer haftet für die Antwort, welche Unterlagen wurden geprüft, was kostet der nächste Schritt und wann beginnt ein Mandat? Die Plattform ersetzt diese Prüfung nicht.

Erfolgshonorar-Werbung sollte immer mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten zusammengedacht werden. Ein verlorener Prozess kann trotz Anwaltshonorar-Regel teuer bleiben.

Die Verbrauchergrenze gilt nicht für jeden beruflichen Fall

Die 190-Euro-Grenze betrifft Verbraucher. Selbstständige, Unternehmen oder Vermieter in geschäftlichem Kontext können anders behandelt werden.

Vor dem Termin sollte die Rolle klar sein: privat, beruflich, gewerblich oder vermietend. Davon hängt die Kostenlogik ab.

Die Rechnung sollte Beratung, Steuer und Auslagen trennen

Eine saubere Rechnung nennt Beratungshonorar, Umsatzsteuer, Auslagen und Zahlungsziel. Bei Rechtsschutz sollte die Versicherungsnummer angegeben werden.

Unklare Rechnungen sollten sofort hinterfragt werden. Nach Monaten ist die Klärung schwieriger.

Nach dem Erstgespräch den nächsten Kostenschritt beziffern lassen

Am Ende der Beratung sollte klar sein, was ein Anwaltsschreiben, eine außergerichtliche Vertretung oder Klage kosten kann. Sonst ist die Entscheidung unvollständig.

Ein guter nächster Schritt kann auch sein: selbst zahlen, Vergleich versuchen oder gar nichts tun. Nicht jeder Streit lohnt ein Mandat.

Aktenprüfung kann aus einer einfachen Beratung mehr machen

Wenn der Anwalt umfangreiche Akten, Verträge oder Gerichtsunterlagen prüft, kann der Aufwand über eine kurze Erstberatung hinausgehen. Dann sollte die Vergütung vorher geklärt werden.

Ein Paketpreis kann sinnvoll sein: Erstberatung plus Prüfung von 20 Seiten Vertrag. Ohne Grenze kann aus 226,10 Euro schnell ein höheres Honorar werden.

E-Mail-Beratung ist nicht automatisch kostenlos

Auch eine Antwort per E-Mail kann anwaltliche Beratung sein. Entscheidend ist nicht der Kanal, sondern ob rechtlich geprüft und individuell geantwortet wird.

Verbraucher sollten daher vor dem Senden umfangreicher Unterlagen fragen, ob und welche Kosten entstehen.

Erstberatungsgebühr kann auf Folgemandat angerechnet werden

Manche Kanzleien rechnen die Erstberatung ganz oder teilweise auf ein späteres Mandat an. Verpflichtend ist das nicht in jedem Fall, sollte aber vorab besprochen werden.

Wenn ein Mandat wahrscheinlich ist, kann diese Anrechnung den effektiven Einstiegspreis senken. Sie gehört schriftlich in die Kosteninformation.

Mehrere Rechtsgebiete können mehrere Beratungen bedeuten

Eine Kündigung, ein Mietmangel und ein Verkehrsunfall sind unterschiedliche Themen. Eine Erstberatung ist nicht automatisch ein Sammeltermin für beliebig viele Rechtsfragen.

Wer mehrere Themen hat, sollte priorisieren. Sonst reicht die Zeit nicht, und die Kostenfrage wird unklar.

Beratungshilfeschein sollte vor dem Kanzleitermin vorliegen

Das Bundesjustizministerium beschreibt Beratungshilfe als Unterstützung für Menschen, die die Kosten außergerichtlicher Beratung nicht tragen können. Zuständig ist meist das Amtsgericht.

Mit Beratungshilfeschein wird die Kanzlei anders abrechnen. Ohne Schein kann sie normale Gebühren verlangen, wenn die Voraussetzungen nicht geklärt sind.

Rechtsschutz-Selbstbeteiligung kann höher als Erstberatung sein

Viele Rechtsschutzverträge haben 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung. Bei einer Erstberatung für 226,10 Euro kann der Versicherungsnutzen dadurch gering sein.

Trotzdem kann Rechtsschutz wichtig werden, wenn aus der Beratung ein teures Mandat oder Prozess entsteht.

Ein kurzer Fristbrief ist bereits Vertretung

Wenn der Anwalt nach außen schreibt, etwa an Vermieter, Arbeitgeber oder Gegner, ist das keine reine Erstberatung mehr. Dann entstehen Vertretungsgebühren.

Mandanten sollten genau sagen, ob sie nur Rat möchten oder ob die Kanzlei sofort handeln soll. Das beeinflusst die Rechnung.

Erfolgshonorar ist nur in engen Grenzen zulässig

Ein Anwalt darf nicht beliebig nur im Erfolgsfall bezahlt werden. Erfolgshonorare sind rechtlich begrenzt und müssen besonders vereinbart werden.

Wer Werbung mit 'nur bei Erfolg' sieht, sollte die Bedingungen genau lesen. Gerichtskosten und gegnerische Kosten können trotzdem Thema bleiben.

Bruttokosten aus RVG-Grenze, Steuer und Rechtsschutz berechnen

Für die Berechnung werden 190 Euro netto, 19 Prozent Umsatzsteuer, mögliche Auslagen, Rechtsschutz-Selbstbeteiligung, Beratungshilfe und Folgemandat getrennt.

Häufige Fragen zur anwaltlichen Erstberatung 2026

Was kostet sie maximal? Für Verbraucher 190 Euro netto plus Umsatzsteuer und Auslagen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Was ist der Bruttobetrag? 226,10 Euro bei 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was kostet ein Gutachten? Bis 250 Euro netto, also 297,50 Euro brutto.

Zahlt Rechtsschutz? Möglich, wenn Deckung besteht und die Versicherung zusagt.

Was kostet Beratungshilfe? Bei Bewilligung kann ein Eigenanteil von 15 Euro anfallen.

Zählt eine E-Mail als Beratung? Ja, wenn individuell rechtlich geprüft und geantwortet wird. Der Kanal ist nicht entscheidend.

Wird die Erstberatung angerechnet? Manchmal ja, wenn später ein Mandat folgt. Das sollte vorher vereinbart werden.

Kann eine Kanzlei weniger als 190 Euro nehmen? Ja. Die Grenze ist ein Maximum ohne andere Vereinbarung, kein Mindestpreis.

Was kostet ein Anwaltsschreiben danach? Das ist meist ein Folgemandat und richtet sich nach RVG, Gegenstandswert oder Vereinbarung.

Was ist ein Gegenstandswert? Der wirtschaftliche Wert des Streits. Er bestimmt viele spätere Gebühren.

Hilft Beratungshilfe vor Gericht? Nein, Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Beratung. Für Gerichte gibt es Prozesskostenhilfe.

Sollte ich Unterlagen vorher senden? Ja, aber nur nach Kostenklärung. Umfangreiche Prüfung kann abrechnungspflichtig sein.

Kann ich mehrere Fragen stellen? Ja, aber die Beratungszeit ist begrenzt. Mehrere Rechtsgebiete können getrennte Kosten auslösen.

Was kostet ein Stundenhonorar? Viele Kanzleien vereinbaren 180 bis 350 Euro pro Stunde oder mehr. Das muss vorher klar vereinbart werden.

Was passiert bei Fristablauf? Dann können Rechte verloren gehen. Bei Kündigung, Bescheid oder Klagefrist sofort Datum nennen.

Ist eine kostenlose Einschätzung verbindlich? Oft nicht im selben Umfang wie eine bezahlte Beratung mit Unterlagenprüfung und anwaltlicher Haftung.

Was kostet ein zweiter Termin? Ohne Vereinbarung kann er anders abgerechnet werden als die Erstberatung. Vor Fortsetzung Kosten klären.

Was kostet Aktenprüfung? Bei umfangreichen Unterlagen kann sie über Erstberatung hinausgehen. Umfang, Honorar und maximale Seitenzahl vorher schriftlich begrenzen.

Kann ich vorher einen Kostendeckel setzen? Ja, eine klare Obergrenze sollte schriftlich vereinbart werden.

Alle Preisangaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand: Mai 2026). Quellen: § 34 RVG, Bundesrechtsanwaltskammer Kosteninformationen, Verbraucherzentrale Rechtsberatung, Bundesjustizministerium Beratungshilfe. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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Zuletzt geprüft: 27.05.2026

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