Online-Scheidung kostet 2026 in einfachen Fällen meist ab etwa 1.200 bis 1.800 Euro, bei normalen Einkommen oft 2.000 bis 4.000 Euro. Der digitale Weg spart Wege und Papier, aber keine gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren.
| Fall | Typische Kosten 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Sehr einfacher Mindestfall | ca. 1.200 bis 1.800 Euro | niedriges Einkommen, Einigkeit, wenig Zusatzaufwand |
| Durchschnittlicher einvernehmlicher Fall | ca. 2.000 bis 4.000 Euro | zwei Einkommen und Versorgungsausgleich |
| Mit Folgesachen | ab ca. 4.000 Euro | Unterhalt, Zugewinn oder Immobilie erhöhen den Wert |
| Mit Verfahrenskostenhilfe | 0 Euro bis Ratenzahlung | abhängig von Einkommen und Vermögen |
| Gebührenbasis | Was zählt? | Warum relevant? |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | dreifaches Nettoeinkommen plus Zuschläge | Grundlage für Gericht und Anwalt |
| Gerichtskosten | Vorschuss nach FamGKG | werden nach Antragstellung angefordert |
| Anwaltskosten | RVG-Gebühren plus Auslagen und Umsatzsteuer | mindestens eine Partei braucht einen Anwalt |
| Online-Service | digitale Aufnahme und Kommunikation | ändert die gesetzlichen Gebühren nicht |
Überblick
Online-Scheidung kostet 2026 meist genauso viel wie eine herkömmlich organisierte einvernehmliche Scheidung. Für einfache Fälle beginnen Gesamtkosten häufig um 1.200 bis 1.800 Euro, realistisch sind bei durchschnittlichem Einkommen eher 2.000 bis 4.000 Euro. Ausschlaggebend bleibt, welche Anträge beim Familiengericht landen und welche Fragen außergerichtlich geregelt sind. Günstig bleibt der Fall vor allem dann, wenn beide Ehegatten den Scheidungsantrag akzeptieren und keine Folgesachen anhängig machen.
Digital wird vor allem die Mandatsaufnahme, Dokumentenübermittlung und Abstimmung. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Verfahrenswert richten sich weiter nach FamGKG und RVG. Digitale Kommunikation kann Bearbeitungszeit sparen, ersetzt aber weder Gerichtsbeschluss noch anwaltliche Antragstellung. Wer nur einen günstigen Portalpreis sieht, sollte deshalb nach Gerichtskosten, Umsatzsteuer und Versorgungsausgleich fragen. Maßgeblich bleibt, ob beide Seiten den Antrag tragen, Rentenauskünfte zügig eintreffen und keine Folgesache als zusätzlicher Streitpunkt beim Familiengericht landet.
Was online bedeutet
Digitale Scheidung ist kein eigener Verfahrensweg mit Sonderrabatt. Der Scheidungsantrag geht weiterhin über eine anwaltlich vertretene Partei an das Familiengericht. Mandanten unterschreiben Vollmacht und Formulare meist postalisch, elektronisch oder nach Kanzleivorgabe. Seriöse Anbieter erklären bereits vor Mandatierung, welche Kommunikation online läuft und welche Originalunterlagen später gebraucht werden.
Portale und Kanzleien sparen Termine in der Kanzlei, sammeln Daten strukturiert und verschicken Entwürfe digital. Gerichtliche Scheidungstermine kann je nach Gericht weiterhin persönlich stattfinden. Manche Gerichte nutzen Videoverhandlungen zurückhaltend, sodass die Anreise zum Termin weiterhin eingeplant werden sollte. Technisch komfortable Abläufe ändern nichts daran, dass der Scheidungsbeschluss erst durch das Gericht entsteht.
Kostenbestandteile
Zwei Kostenblöcke bestimmen die Rechnung: Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide hängen am Verfahrenswert, der aus Einkommen, Versorgungsausgleich und weiteren Faktoren gebildet wird. Bei Streit über Folgesachen entstehen zusätzliche Gebühren, weil jeder Antrag einen eigenen wirtschaftlichen Wert erhält. Schriftliche Angebote sollten daher getrennt ausweisen, welcher Teil auf Gericht, Kanzlei, Auslagen und Umsatzsteuer entfällt.
Anwaltliche Beratung zu Unterhalt, Zugewinn, Immobilie oder Umgang kann gesondert hinzukommen. Eine reine Scheidung ohne Streit bleibt deutlich günstiger als ein Verbundverfahren mit mehreren Folgesachen. Auch außergerichtliche Vereinbarungen können Geld kosten, wenn sie anwaltlich ausgearbeitet oder notariell beurkundet werden. Kostenübersichten sollten den einfachen Scheidungsantrag klar von Zusatzmandaten und Vergleichen trennen.
Verfahrenswert
Familiengerichte setzen den Verfahrenswert meist aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten an. Für den Versorgungsausgleich kommen häufig Zuschläge je Anrecht hinzu. Bonuszahlungen, Selbstständigkeit oder schwankende Einkünfte machen die Wertberechnung deutlich aufwendiger. Vermögen wird nicht in jedem Standardfall voll eingerechnet, kann bei besonderen Umständen aber eine Rolle spielen.
Mindestwerte greifen bei sehr niedrigem Einkommen. Höheres Einkommen, Vermögen oder zusätzliche Anträge erhöhen die Gebühren, obwohl online dieselben Formulare verwendet werden. Das Gericht kann Angaben korrigieren, wenn Einkommensnachweise unvollständig oder offensichtlich veraltet sind. Bei Selbstständigen werden häufig Durchschnittswerte aus Steuerbescheiden, betriebswirtschaftlichen Auswertungen und aktuellen Zahlen gebildet.
Mindestfall
Der oft genannte Mindestfall liegt grob um 1.200 Euro Gesamtkosten, wenn Einkommen sehr niedrig ist und keine komplizierten Zusatzfragen entstehen. Prozesskosten- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe kann die eigene Belastung weiter senken. Verfahrenskostenhilfe verlangt eine vollständige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Solche Mindestwerte passen nicht zu jedem Haushalt. Schon zwei ordentliche Einkommen, Rentenanrechte oder ein gesonderter Vergleich verschieben die Rechnung spürbar nach oben. Rückfragen zu Kontoauszügen, Versicherungen oder Unterhaltspflichten können den Antrag auf Hilfe verzögern. Wird Hilfe abgelehnt, müssen Vorschuss und Anwaltsrechnung aus eigenen Mitteln gezahlt werden.
Ein Anwalt
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht formal ein Anwalt für den Antragsteller. Die andere Person stimmt zu und braucht keinen eigenen Anwalt, solange sie keine eigenen Anträge stellt. Zustimmung ohne eigenen Anwalt ist möglich, eigene Anträge zum Versorgungsausgleich oder Unterhalt aber nicht. Widerspruch, eigene Anträge oder taktische Unsicherheit sprechen klar für eine zweite anwaltliche Vertretung.
Diese Lösung spart Gebühren, schafft aber keine gemeinsame Interessenvertretung. Sobald Unterhalt, Zugewinn oder Immobilie strittig werden, ist unabhängige Beratung für beide Seiten sinnvoll. Beratungsbedarf entsteht häufig schon vorab, wenn eine Seite die Folgen der Zustimmung nicht sicher einschätzen kann. Gemeinsame Spartipps ersetzen keine neutrale Prüfung, wenn wirtschaftliche Interessen auseinanderlaufen. Gemeinsame Kinder erhöhen den Klärungsbedarf zusätzlich, sobald Betreuung, Ferienregelung oder Zahlbeträge offen sind.
Gerichtskosten
Gerichtskosten werden meist nach Einreichung des Scheidungsantrags als Vorschuss verlangt. Ohne Zahlung des Vorschusses stellt das Gericht den Antrag oft nicht weiter zu. Der Vorschuss wird grundsätzlich vom Antragsteller gezahlt, kann später aber nach Kostenentscheidung verteilt werden.
Die Gerichtskosten folgen der FamGKG-Tabelle und werden nach Abschluss verrechnet. Bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann die Staatskasse die Zahlung ganz oder teilweise übernehmen. Wird der Antrag zurückgenommen, entstehen dennoch Kosten, die sich nach dem Verfahrensstand richten. Nach Rechtskraft erhält die Partei regelmäßig eine Abrechnung über verbrauchte und eventuell überschüssige Gerichtskosten.
Anwaltskosten
Anwaltskosten bestehen typischerweise aus Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Nach RVG bleibt der gesetzliche Rahmen auch bei digitaler Betreuung maßgeblich. Gesetzliche Gebühren schützen vor völlig freien Preisversprechen und schaffen eine nachvollziehbare Untergrenze.
Pauschalangebote müssen erklären, ob sie nur die Scheidung selbst oder auch Beratung zu Folgesachen umfassen. Ein auffällig niedriger Paketpreis kann Nachträge auslösen, wenn später Streitpunkte auftauchen. Honorarvereinbarungen sind möglich, müssen aber transparent neben den gesetzlichen Gebühren erklärt werden. Kanzleien können zusätzliche außergerichtliche Tätigkeiten berechnen, wenn diese nicht vom Scheidungsverfahren umfasst sind.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich teilt Rentenanrechte aus der Ehezeit und ist im Regelfall Teil des Scheidungsverfahrens. Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten und private Altersvorsorge müssen abgefragt werden. Jeder Versorgungsträger berechnet Ehezeitanteile nach eigenen Regeln und sendet Auskünfte an das Gericht.
Kurze Ehen und notarielle Vereinbarungen können den Aufwand reduzieren. Fehlende Versicherungsnummern oder unvollständige Fragebögen verlängern digitale Verfahren besonders häufig. Fehlerhafte Angaben zur Ehezeit können spätere Korrekturen auslösen und den Scheidungstermin verschieben. Private Rentenversicherungen und betriebliche Zusagen brauchen oft länger, weil Vertragsdaten erst aufbereitet werden.
Unterlagen
Nötig sind Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Einkommensnachweise, Anschriften, Rentenversicherungsnummern und Angaben zur Trennung. Viele Kanzleien stellen dafür Uploadbereiche bereit. Dateinamen mit klaren Bezeichnungen erleichtern der Kanzlei die Zuordnung zu Einkommen, Ehezeit und Kindern. Fehlende Heiratsurkunden lassen sich beim Standesamt nachfordern, was je nach Ort zusätzliche Zeit kostet.
Lesbare Scans sparen Rückfragen, während Handyfotos mit abgeschnittenen Rändern Probleme bereiten. Originale können trotzdem später beim Gericht oder Standesamt relevant werden. Geschwärzte Kontoauszüge akzeptiert das Gericht bei Verfahrenskostenhilfe nur, wenn keine prüfungsrelevanten Angaben fehlen. Eine chronologische Sortierung nach Trennung, Einkommen und Altersvorsorge beschleunigt die erste rechtliche Prüfung.
Ablauf
Zunächst füllt eine Partei den Onlinefragebogen aus und übermittelt Unterlagen an die Kanzlei. Nach Prüfung erstellt der Anwalt den Antrag und reicht ihn elektronisch beim Familiengericht ein. Nach Zustellung kann die andere Partei zustimmen oder Einwendungen vorbringen.
Anschließend fordert das Gericht den Kostenvorschuss an, stellt den Antrag zu und bearbeitet den Versorgungsausgleich. Erst danach folgt der Scheidungstermin mit Beschluss. Versorgungsträger brauchen oft länger als Kanzlei und Gericht, weil interne Rentenkonten geklärt werden müssen. Sobald alle Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht den Termin und lädt die Beteiligten.
Dauer
Einvernehmliche Scheidungen dauern häufig mehrere Monate. Den Zeitplan bestimmt der Versorgungsausgleich stärker als die digitale Kommunikation mit der Kanzlei. Drei bis sechs Monate sind bei vollständigen Unterlagen möglich, längere Laufzeiten bleiben aber üblich. Terminverlegungen wegen Krankheit, Auslandsaufenthalt oder fehlender Zustellung verschieben auch ein digitales Mandat.
Ohne Versorgungsausgleich, etwa bei kurzer Ehe oder wirksamer Vereinbarung, kann das Verfahren schneller laufen. Gerichtsauslastung und Antwortzeiten der Versorgungsträger bleiben jedoch externe Faktoren. Eilige Wiederheirat, Auslandsbezug oder ungeklärte Adresse können den Zeitplan zusätzlich beeinflussen. Auslandszustellungen können zusätzlich Übersetzungen, besondere Zustellwege und deutlich längere Wartezeiten bedeuten.
Immobilie
Gemeinsames Wohneigentum macht auch eine Online-Scheidung anspruchsvoll. Darlehen, Nutzung, Verkauf, Auszug und Grundbuch müssen vor oder neben dem Verfahren geordnet werden. Kreditverträge laufen unabhängig vom Scheidungsbeschluss weiter, solange die Bank niemanden aus der Haftung entlässt. Ohne Regelung bleiben beide Eigentümer im Grundbuch, selbst wenn nur eine Person weiter im Haus wohnt.
Das Familiengericht löst Eigentumsfragen nicht automatisch mit. Notarielle Vereinbarungen über Übertragung oder Verkauf erzeugen eigene Kosten außerhalb der Scheidungsrechnung. Nutzungsentschädigung und Verkaufserlös sollten schriftlich geregelt werden, bevor neue Wohnkosten entstehen. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann den Verkauf, die Übernahme oder eine Ausgleichszahlung rechtssicher ordnen.
Unterhalt und Kinder
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Umgang gehören nicht automatisch in den einfachen Onlinepreis. Werden Anträge gestellt, steigt der Verfahrenswert und meist auch der Beratungsaufwand. Trennungsunterhalt betrifft die Zeit bis zur Rechtskraft, nachehelicher Unterhalt die Zeit danach. Kurze Onlinefragebögen erfassen diese Details oft nur grob und ersetzen keine individuelle Unterhaltsberechnung.
Jugendamt, Düsseldorfer Tabelle und anwaltliche Prüfung können parallel eine Rolle spielen. Klare außergerichtliche Absprachen halten das Scheidungsverfahren schlanker. Werden Kinder betreut, beeinflussen Betreuungsmodell und Einkommen die wirtschaftliche Gesamtplanung deutlich. Unterhaltsberechnungen benötigen aktuelle Nettoeinkommen, berufsbedingte Aufwendungen, Wohnvorteile und bestehende Verpflichtungen.
Ohne Rentenanrechte unterschätzen viele Rechner Verfahren mit Versorgungsausgleich spürbar.Für eine erste Schätzung braucht ein Rechner monatliche Nettoeinkommen, Zahl der Rentenanrechte, Kinder und mögliche Folgesachen. Das Ergebnis bleibt eine Orientierung, weil das Gericht den Verfahrenswert festsetzt. Seriöse Schätzungen zeigt daher Annahmen und mögliche Zuschläge getrennt an. Ohne diese Trennung wirkt ein Ergebnis scheinbar präzise, obwohl wichtige Gebührenauslöser fehlen.
Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe unterstützt Personen mit geringem Einkommen. Dafür müssen Einkommen, Miete, Vermögen, Versicherungen, Unterhaltspflichten und Kontoauszüge offengelegt werden. Bewilligte Hilfe deckt nicht automatisch die Kosten eines gegnerischen Anwalts.
Bewilligung bedeutet nicht immer endgültige Kostenfreiheit. Das Gericht kann Raten anordnen oder später prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben. Veränderungen beim Einkommen müssen dem Gericht während der Nachprüfungsfrist mitgeteilt werden. Raten können später angepasst werden, wenn Einkommen steigt oder größere Vermögenswerte verfügbar werden.
Kostenfallen
Kostenfallen entstehen weniger durch das Onlineportal als durch unterschätzte Nebenfolgen. Streit über Zugewinn, Hausrat, Unterhalt oder Immobilie macht aus einem einfachen Antrag schnell ein teureres Verfahren. Paketpreise sollten benennen, ob Telefonberatung, Entwurfskorrekturen und Prüfung von Vereinbarungen enthalten sind. Ausdrücklich ausgeschlossen sein können etwa Verhandlungen mit der Gegenseite, umfangreiche Telefonate oder Entwürfe für Scheidungsfolgenvereinbarungen. Unklare Trennungsdaten können außerdem Versorgungsausgleich, Unterhaltszeiträume und gerichtliche Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen beeinflussen.
Auch ein zweiter Anwalt kann notwendig werden, wenn beide Seiten eigene Anträge stellen. Unklare Trennungsdaten, fehlende Rentenangaben und widersprüchliche Einkommenswerte verzögern den Ablauf. Internationale Ehen können Übersetzungen, Zustellungen ins Ausland oder Anerkennungsfragen verursachen. Verträge sollten erst erfolgen, wenn Leistungspaket, Zuständigkeit und Zusatzkosten schriftlich vorliegen.
Sparmöglichkeiten
Sparen gelingt durch Einigung vor Antragstellung, vollständige Unterlagen und Verzicht auf vermeidbare Verbundanträge. Ein gemeinsamer Zeitplan für Rentenfragebögen verhindert monatelange Stillstände. Frühzeitige Einigung über Hausrat und Konten verhindert, dass Nebenthemen in das Verfahren gezogen werden.
Rechtsberatung sollte trotzdem nicht an der falschen Stelle gekürzt werden. Ein sauber formulierter Vergleich kann spätere Verfahren zu Unterhalt oder Immobilie vermeiden. Vollständig ausgefüllte Rentenfragebögen sind oft der wirksamste Beschleuniger einer einvernehmlichen Scheidung. Gemeinsame Vorbereitung senkt den Aufwand der Kanzlei und reduziert die Gefahr kostenpflichtiger Nachfragen.
Praktische Hilfe
Sinnvoll ist eine Schätzung mit und ohne Versorgungsausgleich, damit der Unterschied sichtbar wird.
Digitale Rechner helfen, Einkommen und mögliche Zuschläge gedanklich zu ordnen. Kanzleien müssen anschließend erklären, welche Positionen im Angebot enthalten sind. Vor dem Mandat sollten beide Ehegatten wissen, ob nur Zustimmung oder eigene Anträge geplant sind. Zweite Rechenläufe mit geplanten Folgesachen zeigen, wie stark Streitpunkte die Rechnung verändern.
FAQ
Ist Online-Scheidung billiger? Die gesetzlichen Gebühren ändern sich durch digitale Abwicklung nicht. Brauchen beide einen Anwalt? Bei Einigkeit reicht oft ein Anwalt für den Antragsteller. Kann der Termin per Video stattfinden? Das hängt vom Gericht ab und ist nicht garantiert. Was bestimmt die Kosten? Verfahrenswert, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und mögliche Folgesachen bestimmen die Rechnung. Rechtskraft tritt erst ein, wenn Rechtsmittelverzicht erklärt wurde oder die Beschwerdefrist abgelaufen ist. Rechtliche Sicherheit entsteht erst, wenn Angebot, Mandatsumfang und gerichtliche Kostenfolge zusammenpassen.
Digitale Scheidung eignet sich besonders für einvernehmliche Fälle mit vollständigen Daten. Sobald Unterhalt, Zugewinn oder Eigentum offen sind, sollte der digitale Komfort nicht mit rechtlicher Einfachheit verwechselt werden. Die endgültige Kostenlast kann von Vereinbarungen oder der gerichtlichen Kostenentscheidung abhängen. Für die Planung zählt daher der wahrscheinlich vollständige Verfahrensumfang mit Gericht, Kanzlei, Rentenauskünften und möglichen Nebenvereinbarungen. Ein transparenter Kostenvoranschlag nennt außerdem, ab wann zusätzliche Beratung außerhalb des einfachen Scheidungsantrags beginnt. Abschließende Kostensicherheit entsteht erst nach gerichtlicher Wertfestsetzung und anwaltlicher Endabrechnung im konkreten Fall.
Alle Beträge sind Orientierungswerte für Juni 2026. Notare, Gerichte, Prüfstellen, Behörden und Anwälte rechnen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben oder Entgeltordnungen ab.
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Zuletzt geprüft: 30.06.2026
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