Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Genau diese Förderung ist ihr größter Pluspunkt, die hohen Kosten ihr größter Schwachpunkt. Ein Riester-Vertrag kostet im Durchschnitt rund 1,46 Prozent Effektivkosten pro Jahr; bei teuren Anbietern fließen bis zu 46 Prozent der Einzahlungen in Kosten. Dem stehen die staatlichen Zulagen gegenüber: eine Grundzulage von 175 EUR und eine Kinderzulage von bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr, gefördert werden Beiträge bis 2.100 EUR jährlich. Wichtig für 2026: Die Riester-Reform ist beschlossen, ein Neuabschluss nach altem Recht ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Riester-Kosten im Überblick

Die durchschnittlichen Effektivkosten eines Riester-Vertrags liegen bei rund 1,46 Prozent pro Jahr, im Mittel verschlingen die Kosten bis zu 35 Prozent der Einzahlungen, bei teuren Versicherern sogar bis zu 46 Prozent. Diese Zahlen stammen aus einer Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende von 2025 und zeigen das Kernproblem: Die staatliche Förderung wird bei schlechten Verträgen weitgehend von den Kosten aufgezehrt.

KostenartTypische HöheBezug
Abschluss- und Vertriebskostenverteilt auf mindestens fünf Jahreauf die Beitragssumme
Verwaltungskostenlaufend über die gesamte Laufzeitauf Beitrag und Guthaben
Fondskosten aktiv gemanagtrund 1,5 Prozent pro Jahrauf das Fondsvermögen
Fondskosten Indexfonds0,15 bis 0,6 Prozent pro Jahrauf das Fondsvermögen
Effektivkosten gesamt (Durchschnitt)rund 1,46 Prozent pro Jahralle Kosten zusammengefasst

Die Verbraucherzentrale formuliert es deutlich: Die Förderung kann bei schlechten Verträgen leicht von Kosten und unterdurchschnittlichen Erträgen aufgefressen werden. Ein günstiger Vertrag ist deshalb noch wichtiger als bei anderen Vorsorgeformen, weil hier die Förderung auf dem Spiel steht.

Welche Kosten genau anfallen

Ein Riester-Vertrag verursacht mehrere Kostenarten. Die Abschluss- und Vertriebskosten fallen einmalig für die Vermittlung an und werden gesetzlich auf mindestens fünf Jahre verteilt (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz). Die Verwaltungskosten zieht der Anbieter laufend ab. Bei fondsgebundenen Verträgen kommen die Kosten der Fonds hinzu.

Zwei häufige Missverständnisse sollten Sie vermeiden. Erstens: Die oft genannte Grenze von 2,5 Prozent für Abschlusskosten stammt aus dem Lebensversicherungsreformgesetz, nicht aus dem Riester-Recht. Zweitens: Die Effektivkostenquote in Prozent pro Jahr ist etwas anderes als der Kostenanteil an den Einzahlungen in Prozent. Beide Zahlen beschreiben Kosten, sind aber nicht dasselbe und dürfen nicht vermischt werden.

Zulagen 2026 in der Übersicht

Die staatlichen Zulagen sind das Herzstück der Riester-Förderung und blieben für 2026 unverändert. Sie fließen direkt in den Vertrag, sobald Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Die folgende Übersicht zeigt alle Zulagen mit ihren gesetzlichen Beträgen.

ZulageBetrag pro JahrVoraussetzung
Grundzulage175 EURfür jeden unmittelbar Förderberechtigten
Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren)185 EURsolange Kindergeld bezogen wird
Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren)300 EURsolange Kindergeld bezogen wird
Berufseinsteigerbonus200 EUR einmaligbei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr

Alle Beträge sind im Einkommensteuergesetz festgeschrieben (Paragrafen 84 und 85 EStG). Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält also allein an Zulagen 175 EUR plus zweimal 300 EUR, zusammen 775 EUR pro Jahr. Bei zwei Verdienern mit eigenen Verträgen kann sich die Grundzulage verdoppeln.

Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag

Gefördert werden Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 EUR pro Jahr, Zulagen eingerechnet (Paragraf 10a EStG). Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen: 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, gedeckelt auf 2.100 EUR, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen.

Es gibt einen Sockelbetrag von 60 EUR pro Jahr, den jeder unmittelbar Förderberechtigte mindestens selbst zahlen muss, um die volle Förderung zu sichern. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Gerade für Familien mit Kindern lohnt es sich, den eigenen Beitrag genau auf den Mindesteigenbeitrag abzustimmen, denn mehr Einzahlung bringt keine höhere Förderung.

Sonderausgaben und Günstigerprüfung

Neben den Zulagen können Sie Ihre Riester-Beiträge bis 2.100 EUR als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch (Paragraf 10a Absatz 2 EStG): Es vergleicht, ob die Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug für Sie günstiger sind.

Fällt die Steuerersparnis höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz zusätzlich. Diese Prüfung geschieht von Amts wegen, Sie müssen sie nicht beantragen. Besonders Besserverdiener mit hohem persönlichen Steuersatz profitieren von diesem Mechanismus, während Geringverdiener und Familien vor allem über die Zulagen gefördert werden.

Was beeinflusst die Kosten

Den größten Einfluss auf die Kosten hat die Wahl des Vertragstyps und des Anbieters. Ein Fondssparplan mit Indexfonds ist deutlich günstiger als eine fondsgebundene Versicherung mit aktiv gemanagten Fonds. Zwischen einem teuren und einem günstigen Riester-Vertrag liegen über die Laufzeit oft mehrere tausend Euro.

Weitere Faktoren sind die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten des konkreten Anbieters sowie die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie. Diese Garantie zwingt die Anbieter zu sicherer, renditeschwacher Anlage und ist damit indirekt ein Kostentreiber für die Rendite. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirken sich kleine Kostenunterschiede aus. Vergleichen Sie deshalb vor dem Abschluss unbedingt die Kostenstruktur mehrerer Anbieter.

Beitragsgarantie und Rendite

Jeder klassische Riester-Vertrag muss zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren, eine 100-Prozent-Beitragsgarantie (Paragraf 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz). Das klingt beruhigend, hat aber einen hohen Preis: Um diese Garantie zu erfüllen, legen die Anbieter das Geld überwiegend sicher und damit renditeschwach an.

In der Praxis liegt der Aktienanteil vieler Riester-Verträge selten über 10 Prozent. Finanztip bringt das Problem auf den Punkt: Nach Abzug der Kosten bleibt unter Umständen gar keine Wertentwicklung übrig, sodass die Rendite praktisch nur durch die staatliche Förderung entsteht. Wer eine echte Aktienrendite sucht, findet sie in einem Riester-Vertrag mit voller Beitragsgarantie kaum.

Riester-Fondssparplan oder Versicherung

Riester gibt es in mehreren Varianten: als klassische Rentenversicherung, als fondsgebundene Versicherung, als Banksparplan und als Fondssparplan. Für die Kosten ist diese Wahl entscheidend. Ein reiner Fondssparplan mit günstigen Indexfonds verursacht die niedrigsten laufenden Kosten, eine fondsgebundene Versicherung mit aktiven Fonds die höchsten.

Der Unterschied bei den Fondskosten allein beträgt schnell mehr als einen Prozentpunkt pro Jahr: rund 1,5 Prozent für aktiv gemanagte Fonds gegen 0,15 bis 0,6 Prozent für Indexfonds. Über Jahrzehnte summiert sich das zu einem erheblichen Renditeunterschied. Wer Riester nutzt, sollte deshalb gezielt nach einer kostengünstigen Variante suchen, statt den erstbesten Versicherungstarif zu unterschreiben.

Besteuerung der Auszahlung

Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert (Paragraf 22 Nummer 5 EStG). Das bedeutet: In der Ansparphase bleiben Zulagen und geförderte Beiträge steuerfrei, dafür ist die spätere Auszahlung in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern, soweit sie auf gefördertem Kapital beruht.

Das ist nicht automatisch ein Nachteil, denn im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben. Der Steuervorteil wird also in die Zukunft verschoben, nicht gestrichen. Trotzdem sollten Sie diese Vollbesteuerung bei der Renditeberechnung berücksichtigen, damit Sie die Förderung nicht überschätzen.

Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn

Zu Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt (Deutsche Rentenversicherung). Diese Teilauszahlung ist nützlich für größere Anschaffungen oder zur Tilgung von Restschulden.

Beachten Sie aber, dass auch diese Einmalauszahlung der nachgelagerten Besteuerung unterliegt und Ihren Steuersatz im Auszahlungsjahr in die Höhe treiben kann. Eine vollständige Auszahlung des gesamten Kapitals außerhalb dieser 30-Prozent-Grenze gilt dagegen als förderschädlich und löst Rückforderungen aus.

Förderschädliche Verwendung

Wer den Vertrag kündigt und sich das Kapital auszahlen lässt, muss die gesamte Förderung zurückzahlen. Das betrifft sowohl die erhaltenen Zulagen als auch den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug (Paragrafen 93 und 94 EStG). Eine solche förderschädliche Verwendung macht den ursprüglichen Vorteil zunichte.

Wer den Vertrag nicht fortführen möchte, hat schonendere Alternativen: Er kann ihn beitragsfrei stellen, also einfach keine Beiträge mehr zahlen, oder das Guthaben auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen. In beiden Fällen bleibt die Förderung erhalten. Eine echte Kündigung mit Auszahlung sollte die letzte Wahl sein.

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Beispiel Familie mit Kindern

Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern und 30.000 EUR Bruttoeinkommen zeigt, wie stark die Förderung wirken kann. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent von 30.000 EUR, also 1.200 EUR im Jahr. Davon decken die Zulagen 775 EUR ab (175 EUR Grundzulage plus zweimal 300 EUR Kinderzulage).

Der tatsächliche Eigenbeitrag der Familie liegt damit bei nur 425 EUR pro Jahr, während 1.200 EUR in den Vertrag fließen. Die Förderquote beträgt rund 64,6 Prozent (Berechnung der Verbraucherzentrale). Für Familien mit mehreren Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen ist Riester deshalb trotz der Kostenkritik oft attraktiv, weil die Zulagen die Kosten überwiegen.

Beispiel Besserverdiener

Bei Besserverdienern wirkt vor allem der Steuervorteil. Wer 80.000 EUR brutto verdient, keine Kinder hat und einen persönlichen Steuersatz von rund 39 Prozent erreicht, kann den vollen Höchstbetrag von 2.100 EUR als Sonderausgaben absetzen. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von ungefähr 819 EUR.

Da diese Ersparnis über der Grundzulage von 175 EUR liegt, erstattet das Finanzamt nach der Günstigerprüfung die Differenz von rund 644 EUR zusätzlich. Diese konkreten Zahlen sind ein illustratives Beispiel, das Prinzip ist aber gesetzlich gesichert. Für kinderlose Gutverdiener entsteht der Fördervorteil also vor allem über die Steuer, nicht über die Zulagen.

Für wen sich Riester lohnt

Riester lohnt sich am ehesten für zwei Gruppen: für Familien mit mehreren Kindern, bei denen die Zulagen einen Großteil des Beitrags abdecken, und für Besserverdiener mit hohem Steuersatz, die den Sonderausgabenabzug voll ausschöpfen. In beiden Fällen kann die Förderung die hohen Kosten überkompensieren.

Weniger geeignet ist Riester für kinderlose Geringverdiener mit niedrigem Steuersatz, weil hier weder Zulagen noch Steuervorteil groß genug sind, um teure Verträge auszugleichen. Wer ohnehin einen kostengünstigen Vertrag wählt und die Förderung mitnimmt, fährt am besten. Angesichts der bevorstehenden Reform sollten Neuinteressenten zusätzlich genau abwägen, ob sich ein Abschluss kurz vor Toresschluss noch lohnt.

Riester-Reform 2026

Die Riester-Reform ist 2026 kein Diskussionsthema mehr, sondern beschlossenes Gesetz. Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Ab dem 1. Januar 2027 wird die klassische Riester-Rente durch ein neues gefördertes Modell ersetzt. Neuabschlüsse nach altem Riester-Recht sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Für das gesamte Jahr 2026 gelten alle bisherigen Förderwerte unverändert weiter. Wer noch einen klassischen Riester-Vertrag abschließen möchte, hat also nur dieses Zeitfenster. Ob sich das angesichts der hohen Kosten lohnt oder ob es sinnvoller ist, auf das neue Modell zu warten, hängt vom Einzelfall ab. Die staatliche Förderung als solche bleibt erhalten, sie wird nur anders ausgestaltet.

Das neue Altersvorsorgedepot

Ab 2027 tritt das sogenannte Altersvorsorgedepot an die Stelle des bisherigen Riester. Der wichtigste Unterschied: Es gibt keine Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie mehr, sondern wählbare Garantiestufen. Das Geld kann stärker in Fonds und Indexfonds fließen, was höhere Renditechancen eröffnet.

Geplant ist ein Standarddepot mit höchstens 1 Prozent Effektivkosten, was die Kostenkritik am alten Riester aufgreift. Erstmals sollen auch Selbstständige gefördert werden. Die ebenfalls diskutierte Frühstart-Rente für Kinder befindet sich dagegen erst im Eckpunkte-Stadium und ist noch kein geltendes Gesetz. Die genauen Parameter des neuen Modells sollten Sie bei Markteinführung gegen die finale Gesetzesfassung prüfen.

Was mit bestehenden Verträgen passiert

Bestehende Riester-Verträge bleiben auch nach 2027 gültig und werden weiter gefördert. Sie müssen also nichts überstürzt ändern, wenn Sie bereits einen Vertrag besitzen. Die Zulagen und der Sonderausgabenabzug laufen unter den bisherigen Bedingungen weiter.

Interessant wird die Frage, ob sich ein Wechsel des alten Vertrags in das neue, kostengünstigere Altersvorsorgedepot lohnt, sobald dieses verfügbar ist. Das hängt von den Kosten Ihres bestehenden Vertrags und den Konditionen des neuen Modells ab. Warten Sie die konkreten Angebote ab und vergleichen Sie die Effektivkosten, bevor Sie eine Übertragung anstoßen.

5 Wege, Förderung optimal zu nutzen

Der wichtigste Hebel ist die Wahl eines kostengünstigen Vertrags, denn hohe Kosten fressen die Förderung auf. Bevorzugen Sie einen Fondssparplan mit Indexfonds gegenüber einer teuren fondsgebundenen Versicherung.

Zahlen Sie zweitens genau den Mindesteigenbeitrag ein, also 4 Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, denn mehr bringt keine höhere Förderung. Stellen Sie drittens einen Dauerzulagenantrag, damit die Zulagen automatisch jährlich fließen, ohne dass Sie jedes Jahr neu beantragen müssen.

Bündeln Sie viertens bei Paaren den Vertrag sinnvoll, damit die Kinderzulagen mit möglichst kleinem Eigenbeitrag gesichert sind. Passen Sie fünftens Ihren Beitrag an, wenn sich Ihr Einkommen ändert, sonst kürzt der Anbieter die Zulagen anteilig.

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Ein Kostenrechner hilft Ihnen, die Förderung und die Kosten gegeneinander abzuwägen. Sie geben Ihr Bruttoeinkommen, die Zahl Ihrer Kinder und deren Geburtsjahr sowie die angenommenen Effektivkosten des Vertrags ein. Daraus ergibt sich, wie hoch Ihr Mindesteigenbeitrag ist, welche Zulagen Sie erhalten und wie stark die Kosten die Förderung mindern.

Besonders aufschlussreich ist der Vergleich zweier Verträge: ein teurer Tarif mit Effektivkosten nahe dem Durchschnitt von 1,46 Prozent gegen einen günstigen Fondssparplan mit deutlich weniger Kosten. So sehen Sie unmittelbar, wie viel von der staatlichen Förderung am Ende tatsächlich bei Ihnen ankommt. Die konkreten Werte hängen von Ihrem Einkommen, Ihrer Familiensituation und dem gewählten Anbieter ab.

Häufige Fragen zu den Kosten

Wie hoch sind die Kosten einer Riester-Rente?

Die durchschnittlichen Effektivkosten liegen bei rund 1,46 Prozent pro Jahr. Im Mittel fließen bis zu 35 Prozent der Einzahlungen in Kosten, bei teuren Versicherern bis zu 46 Prozent. Ein günstiger Fondssparplan senkt die Kosten deutlich.

Wie hoch sind die Zulagen 2026?

Die Grundzulage beträgt 175 EUR pro Jahr, die Kinderzulage 185 EUR für vor 2008 und 300 EUR für ab 2008 geborene Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 EUR zusätzlich. Gefördert werden Beiträge bis 2.100 EUR.

Kann ich 2026 noch eine Riester-Rente abschließen?

Ja, aber nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Die Reform ist beschlossen, ab 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot den klassischen Riester. Bestehende Verträge bleiben gültig und werden weiter gefördert.

Wird die Riester-Rente besteuert?

Ja, die Auszahlung wird nachgelagert und in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, soweit sie auf gefördertem Kapital beruht. Im Ruhestand ist dieser Steuersatz aber meist niedriger als im Berufsleben.

Alle Angaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand 2026) und ersetzen keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Förderbeträge und Kosten hängen von Einkommen, Familiensituation und Anbieter ab; die Reformparameter ab 2027 können sich bis zur finalen Umsetzung ändern. Quellen: Paragrafen 10a, 84, 85, 86, 22, 93, 94 EStG, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Deutsche Rentenversicherung, BMF, Verbraucherzentrale, Finanztip, Bürgerbewegung Finanzwende, Stiftung Warentest.

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Zuletzt geprüft: 11.07.2026

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