Ein Testament beim Notar kostet 2026 nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und richtet sich vor allem nach dem Vermögen. Bei 50.000 Euro Geschäftswert nennt die GNotKG-Information für ein notarielles Testament 180 Euro netto, hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.

Testament beim Notar 2026: typische Gebühren

Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Der Notar darf nicht frei nach Stunden abrechnen, sondern berechnet nach GNotKG. Für ein notarielles Testament fällt regelmäßig eine volle Gebühr nach dem Geschäftswert an. Je höher das Vermögen, desto höher die Gebühr, allerdings steigt sie nicht linear.

Vermögen als GeschäftswertTypische Notargebühr nettoWorauf achten?
50.000 Euroca. 180 EuroBeispielwert aus GNotKG-Information
100.000 Euroca. 270 EuroAuslagen und Umsatzsteuer extra
250.000 Euroca. 535 Eurobei Immobilien häufig relevant
500.000 Euroca. 935 Eurogemeinschaftliches Testament prüfen

Geschäftswert: warum das Vermögen die Notarkosten bestimmt

Der Geschäftswert ist beim Testament im Kern das Vermögen, über das verfügt wird. Dazu zählen Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensanteile und sonstige Vermögenswerte, abzüglich bestimmter Schulden. Der Notar fragt die Vermögenssituation ab, weil davon die gesetzliche Gebühr abhängt.

Wer sein Vermögen zu niedrig angibt, spart nicht seriös, sondern riskiert falsche Gebührenberechnung und schlechte Beratung. Gerade Immobilien sollten realistisch bewertet werden. Es geht nicht um eine perfekte Verkehrswertermittlung, aber um eine belastbare Größenordnung.

Einzeltestament kostet anders als gemeinschaftliches Testament

Ein Einzeltestament regelt den letzten Willen einer Person. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dieses kann andere Gebühren auslösen, weil zwei Personen beteiligt sind und Bindungswirkungen entstehen können. Das bekannte Berliner Testament ist ein häufiger Fall.

Gemeinschaftliche Testamente sollten nicht nur wegen der Kosten gewählt werden. Sie können den überlebenden Partner binden und spätere Änderungen erschweren. Genau hier ist notarielle Beratung wertvoll, weil Gestaltung und Folgen erklärt werden.

Handschriftliches Testament ist günstiger, aber riskanter

Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Es kostet zunächst nichts, kann aber formale Fehler enthalten. Unklare Formulierungen, fehlende Ersatzerben, falsche Quoten oder widersprüchliche Verfügungen führen später zu Streit.

Das notarielle Testament nach § 2232 BGB wird beurkundet. Der Notar prüft Geschäftsfähigkeit, klärt Formulierungen und sorgt für amtliche Verwahrung. Die Kosten fallen sofort an, können aber spätere Konflikte und Erbscheinprobleme reduzieren.

Notarberatung ist in der Gebühr enthalten

Ein wichtiger Vorteil: Beratung und Entwurf sind bei der notariellen Beurkundung grundsätzlich in der Gebühr enthalten. Der Notar darf also nicht zusätzlich beliebig Stundenhonorar verlangen, nur weil die Beratung etwas dauert. Auslagen, Registerkosten und Umsatzsteuer kommen hinzu.

Das macht notarielle Testamente bei mittleren Vermögen oft fair kalkulierbar. Wer nur ein einfaches Testament braucht, zahlt nicht nach Gesprächsminuten. Wer komplizierte Fragen hat, profitiert besonders, weil die rechtliche Gestaltung Teil der Leistung ist.

Amtliche Verwahrung und Testamentsregister kosten extra

Notarielle Testamente werden regelmäßig amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch wird das Testament im Todesfall gefunden. Für Verwahrung und Registrierung fallen zusätzliche Kosten an, die im Vergleich zur Gesamtplanung meist überschaubar sind.

Bei privaten Testamenten ist die Verwahrung ebenfalls möglich und oft sinnvoll. Ein Testament, das niemand findet, hilft nicht. Die sichere Auffindbarkeit ist ein praktischer Grund, der gegen die Schubladenlösung spricht.

Notarielles Testament kann später den Erbschein sparen

Ein notarielles Testament kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen, etwa gegenüber Banken oder Grundbuchamt, wenn die Erbfolge klar ist. Der Erbschein kostet ebenfalls Gebühren, die sich nach dem Nachlasswert richten. Bei Immobiliennachlass kann das notarielle Testament deshalb später Geld sparen.

Das gilt nicht immer. Manchmal wird trotzdem ein Erbschein verlangt, etwa bei unklaren Formulierungen oder besonderen Konstellationen. Dennoch ist der mögliche Erbschein-Ersatz ein wichtiger Kostenpunkt in der Gesamtbetrachtung.

Komplexe Familienlagen erhöhen nicht immer die Gebühr, aber den Wert der Beratung

Patchworkfamilien, zweite Ehe, minderjährige Kinder, behinderte Angehörige, Unternehmensnachfolge oder Auslandsbezug machen ein Testament anspruchsvoll. Die gesetzliche Notargebühr steigt nicht automatisch, nur weil die Beratung schwieriger ist. Der Nutzen der Beratung steigt aber deutlich.

Gerade in Patchworkfamilien reicht ein Standardsatz oft nicht. Es muss geklärt werden, wer Erbe wird, wer Vermächtnisse erhält und wie Pflichtteilsansprüche finanziert werden. Fehler können später sehr teuer werden.

Pflichtteil und Enterbung müssen rechtlich sauber formuliert sein

Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben Pflichtteilsrechte. Wer jemanden enterbt, beseitigt den Pflichtteil meistens nicht. Der Anspruch ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Ein Testament sollte deshalb nicht nur sagen, wer nichts bekommen soll, sondern auch die finanzielle Folge bedenken.

Der Notar kann erklären, ob Pflichtteilsstrafklauseln, Vermächtnisse oder lebzeitige Übertragungen sinnvoll sind. Das ersetzt keine Steuerplanung, verhindert aber grobe erbrechtliche Missverständnisse.

Immobilien im Nachlass machen notarielle Beratung besonders sinnvoll

Immobilien erhöhen den Geschäftswert und damit die Notarkosten. Gleichzeitig erhöhen sie den Beratungsbedarf. Es geht um Grundbuch, Erbengemeinschaft, Wohnrechte, Vermächtnisse, Nießbrauch und mögliche Ausgleichspflichten. Eine unklare Erbeinsetzung kann dazu führen, dass mehrere Personen gemeinsam über eine Immobilie entscheiden müssen.

Wer Streit vermeiden will, sollte bei Immobilien konkret regeln, wer das Objekt erhält, ob Ausgleich gezahlt wird und wer Belastungen übernimmt. Das kostet beim Testament mehr Vorarbeit, spart aber später Konflikte.

Änderung oder Widerruf eines Testaments verursacht neue Kosten

Lebenssituationen ändern sich. Heirat, Scheidung, Geburt, Immobilienkauf oder Vermögensverschiebungen können ein Testament überholen. Ein notarielles Testament kann geändert oder widerrufen werden, dafür entstehen aber neue Gebühren. Das ist normal und sollte bei langfristiger Planung bedacht werden.

Besonders gemeinschaftliche Testamente können Bindungswirkungen haben. Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung oft nur eingeschränkt möglich. Deshalb sollte nicht nur der heutige Wille, sondern auch spätere Flexibilität besprochen werden.

Notar, Anwalt oder selbst schreiben: Kosten und Nutzen vergleichen

Ein Anwalt kann erbrechtlich beraten und individuelle Entwürfe erstellen, rechnet aber häufig nach RVG oder Honorarvereinbarung ab. Ein Notar beurkundet rechtssicher und berechnet gesetzlich. Das handschriftliche Testament kostet fast nichts, trägt aber das höchste Fehlerrisiko.

  • Einfacher Nachlass: handschriftlich möglich, aber Form streng beachten.
  • Immobilien oder Patchwork: notarielle Beratung meist sinnvoll.
  • Streit in der Familie: klare Beurkundung kann spätere Kosten senken.
  • Steuerfragen: zusätzlich Steuerberatung prüfen.

Berliner Testament: beliebt, aber nicht immer steuerlich günstig

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten häufig gegenseitig zu Alleinerben ein; die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Das kann den überlebenden Partner absichern, hat aber mögliche steuerliche Nachteile. Freibeträge der Kinder nach dem ersten Todesfall bleiben unter Umständen ungenutzt.

Der Notar kann erklären, welche Bindungen entstehen und ob Vermächtnisse, Pflichtteilsstrafklauseln oder andere Gestaltungen besser passen. Die Kosten der Beurkundung sind klein im Vergleich zu späteren Steuer- oder Streitfolgen.

Vermächtnis statt Erbeinsetzung kann Streit vermeiden

Nicht jede Person, die etwas erhalten soll, muss Erbe werden. Ein Vermächtnis gibt einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne die Person in die Erbengemeinschaft aufzunehmen. Das kann sinnvoll sein, wenn Schmuck, Auto, Geldsumme oder Wohnrecht gezielt zugewendet werden soll.

Erbengemeinschaften müssen gemeinsam handeln und können blockiert sein. Ein gut formuliertes Vermächtnis trennt Zuwendung und Verwaltung. Gerade bei Immobilien oder mehreren Kindern kann das Streit reduzieren.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung separat betrachten

Ein Testament wirkt erst nach dem Tod. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung. Wer möchte, dass eine vertraute Person zu Lebzeiten handeln kann, braucht separate Dokumente. Diese können ebenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt werden, was zusätzliche Kosten auslösen kann.

Bei Immobiliengeschäften, Bankfragen oder Unternehmensanteilen kann eine notarielle Vollmacht besonders wichtig sein. Testament und Vorsorge sollten zusammen gedacht, aber rechtlich sauber getrennt werden.

Auslandsvermögen und Wegzug erhöhen den Beratungsbedarf

Auslandsimmobilien, doppelte Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzwechsel können erbrechtliche Fragen verändern. Dann reicht ein einfaches deutsches Standardtestament oft nicht. Europäische Erbrechtsregeln, Rechtswahl und ausländische Formvorgaben sollten geprüft werden.

Die Notargebühr richtet sich zwar nach Geschäftswert, aber die Vorbereitung kann anspruchsvoller sein. Bei Auslandsbezug kann zusätzlich anwaltliche oder steuerliche Spezialberatung nötig werden.

Unternehmer und Selbstständige brauchen abgestimmte Nachfolge

Bei Unternehmen, Praxen oder Beteiligungen geht es nicht nur um Erben, sondern um Fortführung, Liquidität und Handlungsfähigkeit. Ein unklarer Erbfall kann den Betrieb lähmen. Gesellschaftsverträge, Vollmachten und Testament müssen zusammenpassen.

Die Kosten für notarielle Gestaltung sind hier meist gut investiert. Fehler können Arbeitsplätze, Kreditlinien oder Familienvermögen gefährden. Steuerberatung sollte früh eingebunden werden.

Unterlagen für den Notartermin vorbereiten

Gute Vorbereitung senkt Rückfragen. Sinnvoll sind Personalausweis, Familienstand, Kinder, frühere Testamente, Ehevertrag, Immobilienangaben, grobe Vermögensübersicht, Schulden und besondere Wünsche. Wer Ersatzerben oder Vermächtnisse plant, sollte Namen und Geburtsdaten bereithalten.

Der Notar braucht keine perfekte Inventarliste, aber realistische Informationen. Je klarer die Ausgangslage, desto besser kann die Gestaltung auf Risiken eingehen.

Erbschaftsteuer gehört nicht zur Notargebühr, aber zur Planung

Die Notarrechnung ist nicht die einzige Kostenfrage. Erbschaftsteuer kann entstehen, wenn Freibeträge überschritten werden. Ehegatten, Kinder und entfernte Angehörige haben unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen. Schenkungen zu Lebzeiten können eine Rolle spielen.

Notare geben rechtliche Hinweise, ersetzen aber nicht immer eine umfassende Steuerplanung. Bei großen Vermögen, Immobilien und Unternehmen sollte steuerliche Beratung parallel laufen.

Erbenstreit vermeiden: klare Quoten und Ersatzregelungen

Unklare Testamente führen häufig zu Streit. Wer „alles gerecht" verteilen will, sollte Quoten, Gegenstände und Ersatzregelungen genau benennen. Ersatzregelung bedeutet: Was passiert, wenn ein eingesetzter Erbe vorverstorben ist oder die Erbschaft ausschlägt?

Der Notar fragt solche Szenarien ab. Das wirkt kleinteilig, spart aber später Auslegung und Gerichtsverfahren. Besonders bei mehreren Kindern oder Immobilien sollte keine Regelung offen bleiben.

Digitaler Nachlass gehört in die Testamentplanung

Konten, Kryptowährungen, Online-Depots, Domains, Social-Media-Profile und Cloudspeicher können Vermögenswerte oder wichtige Informationen enthalten. Ein Testament sollte nicht alle Passwörter enthalten, aber regeln, wer Zugriff organisieren und digitale Werte verwalten soll.

Passwortlisten gehören sicher verwahrt und aktuell gehalten. Der Notar kann erklären, wie Anordnungen zum digitalen Nachlass formuliert werden, ohne Sicherheitsdaten öffentlich zu machen.

Pflegeleistungen und Ausgleich unter Kindern regeln

Wenn ein Kind jahrelang Pflege leistet, wünschen Eltern oft einen Ausgleich. Ohne klare Regelung kann das später Streit geben. Ein Testament kann Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder andere Ausgleichsmechanismen enthalten.

Wichtig ist, Pflege nicht nur moralisch, sondern rechtlich eindeutig zu beschreiben. Pauschale Formulierungen wie „soll mehr bekommen" sind auslegungsanfällig. Konkrete Beträge oder Quoten sind belastbarer.

Kostenfalle: altes Testament nach Scheidung oder Wiederheirat

Alte Testamente passen nach Scheidung, Wiederheirat, Geburt weiterer Kinder oder Immobilienverkauf oft nicht mehr. Manche Verfügungen werden unwirksam, andere bleiben überraschend relevant. Wer sein Testament nicht prüft, hinterlässt möglicherweise eine Erbfolge, die nicht mehr gewollt ist.

Nach großen Lebensereignissen sollte ein Notartermin eingeplant werden. Die Änderung kostet Geld, verhindert aber teure und emotionale Streitigkeiten im Erbfall.

Ablauf beim Notar: vom Entwurf bis zur Beurkundung

Typisch sind Vorgespräch, Entwurf, Prüfung durch den Mandanten und Beurkundungstermin. Beim Termin liest der Notar die Urkunde vor, beantwortet Fragen und lässt unterschreiben. Danach wird das Testament verwahrt und registriert.

Wer Änderungswünsche hat, sollte sie vor dem Beurkundungstermin mitteilen. Dann kann der Entwurf sauber angepasst werden. Kurzfristige Änderungen im Termin sind möglich, aber nicht immer ideal.

Nach der Beurkundung erhalten Beteiligte in der Regel Hinweise zur Verwahrung und zu möglichen späteren Änderungen. Die eigene Ausfertigung oder Abschrift sollte sicher abgelegt werden. Wichtig ist auch, Angehörigen nicht zwingend den Inhalt mitzuteilen, aber den Ort der Vorsorgedokumente sinnvoll auffindbar zu halten.

Wenn sich Vermögen stark verändert, sollte das Testament erneut gelesen werden. Ein neues Haus, verkaufte Immobilie oder verstorbener eingesetzter Erbe kann alte Formulierungen entwerten. Auch der Umzug ins Ausland oder ein neues Unternehmen kann Anpassungsbedarf auslösen. Gleiches gilt nach Trennung, Wiederheirat oder Geburt weiterer Kinder.

Sinnvoll ist ein kurzer Prüfturnus alle drei bis fünf Jahre. Dabei geht es nicht darum, ständig neu zu beurkunden, sondern Widersprüche früh zu erkennen. Wenn alles noch passt, entstehen keine neuen Notarkosten. Wenn nicht, ist eine Anpassung meist günstiger als späterer Streit.

Testament-Notarkosten berechnen

Für die Berechnung werden Vermögen, Schulden, Testamentart, Verwahrung und Registerkosten benötigt. Danach kommen Umsatzsteuer und Auslagen hinzu. Die Notarkosten sind bundesweit gleich, regionale Preisverhandlungen gibt es nicht.

RechenpostenRichtwertHinweis
Notargebührnach GNotKG-Tabelleabhängig vom Geschäftswert
Auslagenkleiner ZusatzbetragPost, Kopien, Dokumente
Umsatzsteuer19 Prozentauf notarielle Gebühren und Auslagen
Verwahrung und Registerzusätzlichsichert Auffindbarkeit

Häufige Fragen zu Testament-Notarkosten 2026

Was kostet ein Testament beim Notar? Die Kosten richten sich nach dem Vermögen. Bei 50.000 Euro Geschäftswert nennt die GNotKG-Information 180 Euro netto für Beratung und Entwurf.

Ist ein handschriftliches Testament kostenlos? Ja, zunächst. Es muss aber vollständig handschriftlich und unterschrieben sein. Fehler können später teuer werden.

Kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen? In vielen Fällen ja, wenn die Erbfolge klar ist. Das kann später Kosten sparen, besonders bei Immobilien.

Sind Notarkosten verhandelbar? Nein. Notare berechnen nach dem GNotKG. Die Gebühren sind bundesweit gesetzlich geregelt.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt? Bei Steuerfragen, streitigen Familienlagen oder Unternehmensnachfolge kann zusätzliche Beratung sinnvoll sein. Für viele Testamente reicht der Notar.

Kann ich ein notarielles Testament später ändern? Ja, solange Testierfähigkeit besteht. Bei gemeinschaftlichen Testamenten können Bindungen entstehen. Deshalb sollte vor Änderung geprüft werden, ob der andere Ehepartner noch zustimmen muss.

Alle Preisangaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand: Mai 2026). Quellen: GNotKG.de Gebührentabelle, Gerichts- und Notarkostengesetz, Bundesnotarkammer, § 2247 BGB, § 2232 BGB. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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Zuletzt geprüft: 30.06.2026

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