Eine Vorsorgevollmacht beim Notar kostet 2026 je nach Geschäftswert häufig etwa 100 bis 900 Euro inklusive Auslagen und Umsatzsteuer; eine reine Unterschriftsbeglaubigung ist deutlich günstiger, ersetzt aber nicht die Beratung und Beurkundung. Vermögen, Immobilien, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Registereintrag bestimmen die Rechnung.

SituationTypische KostenWorauf achten?
Unterschrift Betreuungsbehörde10 Euro§ 7 BtOG häufig genannt
Notarielle Beglaubigungca. 20 bis 100 Euronur Echtheit der Unterschrift
Beurkundung 50.000 Euro Geschäftswertca. 165 Euro netto 1,0-GebührGNotKG-Beispiel
Beurkundung 100.000 Euro Geschäftswert273 Euro netto 1,0-GebührTabelle B
Beurkundung 250.000 Euro Geschäftswert535 Euro netto 1,0-GebührTabelle B
Zentrales Vorsorgeregisterca. 15 bis 26 Euroje nach Meldung
RechenpunktKonkreter WertEinordnung
Geschäftswert Vollmachtoft Hälfte des Aktivvermögensmaximal begrenzt
GNotKG KV 212001,0 Beurkundungsgebührhäufige Grundlage
Patientenverfügung zusätzlichoft kleiner Mehrwert oder mitumfasstGestaltung prüfen
Betreuungsverfügunghäufig im PaketNotar klärt Umfang
Auslagenca. 10 bis 50 EuroKopien, Porto, Register
Umsatzsteuer19 Prozentauf Notargebühr und Auslagen
ImmobilienbezugBeurkundung oft sinnvollGrundbuchfähigkeit
Bankvollmachtseparat prüfenBankformulare möglich

Notargebühren sind gesetzlich geregelt

Abgerechnet wird nach GNotKG. Der Preis ist nicht frei verhandelbar. Geschäftswert und Gebührensatz sind entscheidend.

Geschäftswert hängt oft am Aktivvermögen

Häufig wird die Hälfte des Vermögens angesetzt. Immobilien erhöhen den Wert. Schulden werden nicht immer einfach abgezogen.

Beurkundung bietet Beratung und stärkere Urkunde

Der Notar formuliert und belehrt. Die Erklärung wird beurkundet. Das ist mehr als eine Unterschrift.

Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift

Der Inhalt wird nicht umfassend gestaltet. Sie ist günstiger. Für einfache Fälle kann das reichen.

Betreuungsbehörde kann sehr günstig beglaubigen

§ 7 BtOG wird häufig mit 10 Euro verbunden. Die Leistung ersetzt keine notarielle Beratung. Zuständigkeit lokal prüfen.

Immobilien sprechen oft für notarielle Form

Grundbucherklärungen brauchen besondere Sicherheit. Eine private Vollmacht kann scheitern. Der Zweck muss klar formuliert sein.

Bankvollmacht sollte separat geklärt werden

Banken akzeptieren eigene Formulare oft leichter. Vorsorgeurkunde und Bankformular können sich ergänzen. Vorher fragen spart Streit.

Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche

Sie bestimmt nicht automatisch den Vertreter. Die Vollmacht benennt die handelnde Person. Zusammen sind beide stärker.

Vorsorgeregister macht die Vollmacht auffindbar

Die Urkunde wird nicht vollständig hinterlegt. Gerichte finden Hinweise und Bevollmächtigte. Die Zusatzgebühr ist klein.

Ehegattennotvertretung ersetzt keine Vollmacht

Anzeige

Sie ist begrenzt und betrifft Gesundheitsfragen. Vermögen und Immobilien bleiben anders. Eine Vollmacht ist umfassender.

Mehrere Bevollmächtigte brauchen klare Regeln

Gemeinsames Handeln kann blockieren. Einzelvertretung braucht Vertrauen. Kontrollrechte können helfen.

Alte Vollmachten sollten regelmäßig geprüft werden

Familienlage und Vermögen ändern sich. Verstorbene Bevollmächtigte oder Scheidung machen Anpassung nötig. Aktualität schützt.

Notarkosten mit Vermögen und Register berechnen

Der Rechner sollte Aktivvermögen, Geschäftswert, Beurkundung, Beglaubigung, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Register, Auslagen und Umsatzsteuer erfassen. So wird sichtbar, ob 20 oder 900 Euro anfallen.

Häufige Fragen zu Vollmachtskosten 2026

Was kostet die Beurkundung? Oft 100 bis 900 Euro. Was kostet Beglaubigung? Deutlich weniger. Was kostet Behörde? Häufig 10 Euro. Was kostet Register? Etwa 15 bis 26 Euro. Ist Notar Pflicht? Nicht immer, bei Immobilien oft sinnvoll.

Paare sollten Kosten und Rollen getrennt planen

Jeder braucht eigene Erklärungen. Gegenseitige Vollmachten sind möglich. Ersatzpersonen sollten benannt werden.

Unternehmer brauchen besonders präzise Regelungen

Konten, Verträge und Gesellschaftsrechte sind komplex. Eine einfache Vorlage reicht oft nicht. Beratung schützt Handlungsfähigkeit.

Widerruf muss praktisch durchsetzbar sein

Eine Vollmacht kann widerrufen werden. Ausfertigungen sollten zurückverlangt werden. Banken und Register müssen informiert werden.

Die richtige Form folgt Risiko und Vermögen

Günstig ist nicht immer ausreichend. Beurkundung kostet mehr, schafft aber Klarheit. Die Folgekosten eines Streits sind oft höher.

Entwurfskosten können auch ohne Beurkundung entstehen

Notarielle Arbeit beginnt nicht erst bei der Unterschrift. Wer einen Entwurf bestellt, kann Gebühren auslösen. Vorher sollte der Auftrag klar sein.

Missbrauchsschutz ist Teil der Vollmachtsplanung

Eine starke Vollmacht braucht Vertrauen. Kontrollrechte und Ersatzpersonen können helfen. Die billigste Vorlage löst dieses Problem nicht.

Alle Preisangaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand: Juni 2026). Quellen: NotarCheck, Notar Voran, Notar Xanten, Ott & Forst Notare, § 7 BtOG und Zentrales Vorsorgeregister. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

AnzeigePatientenverfuegung & Vorsorge regelnVorsorge online erstellen →

Redaktionell recherchiert auf Basis öffentlicher Preis- und Marktdaten sowie amtlicher Grundlagen. Die Werte sind Orientierungs-Spannen, kein verbindliches Angebot - so recherchieren wir.

Zuletzt geprüft: 30.06.2026

Alle Preisangaben ohne Gewähr.