Eine Vorsorgevollmacht beim Notar kostet 2026 je nach Geschäftswert häufig etwa 100 bis 900 Euro inklusive Auslagen und Umsatzsteuer; eine reine Unterschriftsbeglaubigung ist deutlich günstiger, ersetzt aber nicht die Beratung und Beurkundung. Vermögen, Immobilien, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Registereintrag bestimmen die Rechnung.
| Situation | Typische Kosten | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Unterschrift Betreuungsbehörde | 10 Euro | § 7 BtOG häufig genannt |
| Notarielle Beglaubigung | ca. 20 bis 100 Euro | nur Echtheit der Unterschrift |
| Beurkundung 50.000 Euro Geschäftswert | ca. 165 Euro netto 1,0-Gebühr | GNotKG-Beispiel |
| Beurkundung 100.000 Euro Geschäftswert | 273 Euro netto 1,0-Gebühr | Tabelle B |
| Beurkundung 250.000 Euro Geschäftswert | 535 Euro netto 1,0-Gebühr | Tabelle B |
| Zentrales Vorsorgeregister | ca. 15 bis 26 Euro | je nach Meldung |
| Rechenpunkt | Konkreter Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Geschäftswert Vollmacht | oft Hälfte des Aktivvermögens | maximal begrenzt |
| GNotKG KV 21200 | 1,0 Beurkundungsgebühr | häufige Grundlage |
| Patientenverfügung zusätzlich | oft kleiner Mehrwert oder mitumfasst | Gestaltung prüfen |
| Betreuungsverfügung | häufig im Paket | Notar klärt Umfang |
| Auslagen | ca. 10 bis 50 Euro | Kopien, Porto, Register |
| Umsatzsteuer | 19 Prozent | auf Notargebühr und Auslagen |
| Immobilienbezug | Beurkundung oft sinnvoll | Grundbuchfähigkeit |
| Bankvollmacht | separat prüfen | Bankformulare möglich |
Notargebühren sind gesetzlich geregelt
Abgerechnet wird nach GNotKG. Der Preis ist nicht frei verhandelbar. Geschäftswert und Gebührensatz sind entscheidend.
Geschäftswert hängt oft am Aktivvermögen
Häufig wird die Hälfte des Vermögens angesetzt. Immobilien erhöhen den Wert. Schulden werden nicht immer einfach abgezogen.
Beurkundung bietet Beratung und stärkere Urkunde
Der Notar formuliert und belehrt. Die Erklärung wird beurkundet. Das ist mehr als eine Unterschrift.
Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift
Der Inhalt wird nicht umfassend gestaltet. Sie ist günstiger. Für einfache Fälle kann das reichen.
Betreuungsbehörde kann sehr günstig beglaubigen
§ 7 BtOG wird häufig mit 10 Euro verbunden. Die Leistung ersetzt keine notarielle Beratung. Zuständigkeit lokal prüfen.
Immobilien sprechen oft für notarielle Form
Grundbucherklärungen brauchen besondere Sicherheit. Eine private Vollmacht kann scheitern. Der Zweck muss klar formuliert sein.
Bankvollmacht sollte separat geklärt werden
Banken akzeptieren eigene Formulare oft leichter. Vorsorgeurkunde und Bankformular können sich ergänzen. Vorher fragen spart Streit.
Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche
Sie bestimmt nicht automatisch den Vertreter. Die Vollmacht benennt die handelnde Person. Zusammen sind beide stärker.
Vorsorgeregister macht die Vollmacht auffindbar
Die Urkunde wird nicht vollständig hinterlegt. Gerichte finden Hinweise und Bevollmächtigte. Die Zusatzgebühr ist klein.
Ehegattennotvertretung ersetzt keine Vollmacht
Sie ist begrenzt und betrifft Gesundheitsfragen. Vermögen und Immobilien bleiben anders. Eine Vollmacht ist umfassender.
Mehrere Bevollmächtigte brauchen klare Regeln
Gemeinsames Handeln kann blockieren. Einzelvertretung braucht Vertrauen. Kontrollrechte können helfen.
Alte Vollmachten sollten regelmäßig geprüft werden
Familienlage und Vermögen ändern sich. Verstorbene Bevollmächtigte oder Scheidung machen Anpassung nötig. Aktualität schützt.
Notarkosten mit Vermögen und Register berechnen
Der Rechner sollte Aktivvermögen, Geschäftswert, Beurkundung, Beglaubigung, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Register, Auslagen und Umsatzsteuer erfassen. So wird sichtbar, ob 20 oder 900 Euro anfallen.
Häufige Fragen zu Vollmachtskosten 2026
Was kostet die Beurkundung? Oft 100 bis 900 Euro. Was kostet Beglaubigung? Deutlich weniger. Was kostet Behörde? Häufig 10 Euro. Was kostet Register? Etwa 15 bis 26 Euro. Ist Notar Pflicht? Nicht immer, bei Immobilien oft sinnvoll.
Paare sollten Kosten und Rollen getrennt planen
Jeder braucht eigene Erklärungen. Gegenseitige Vollmachten sind möglich. Ersatzpersonen sollten benannt werden.
Unternehmer brauchen besonders präzise Regelungen
Konten, Verträge und Gesellschaftsrechte sind komplex. Eine einfache Vorlage reicht oft nicht. Beratung schützt Handlungsfähigkeit.
Widerruf muss praktisch durchsetzbar sein
Eine Vollmacht kann widerrufen werden. Ausfertigungen sollten zurückverlangt werden. Banken und Register müssen informiert werden.
Die richtige Form folgt Risiko und Vermögen
Günstig ist nicht immer ausreichend. Beurkundung kostet mehr, schafft aber Klarheit. Die Folgekosten eines Streits sind oft höher.
Entwurfskosten können auch ohne Beurkundung entstehen
Notarielle Arbeit beginnt nicht erst bei der Unterschrift. Wer einen Entwurf bestellt, kann Gebühren auslösen. Vorher sollte der Auftrag klar sein.
Missbrauchsschutz ist Teil der Vollmachtsplanung
Eine starke Vollmacht braucht Vertrauen. Kontrollrechte und Ersatzpersonen können helfen. Die billigste Vorlage löst dieses Problem nicht.
Alle Preisangaben sind Richtwerte für Deutschland (Stand: Juni 2026). Quellen: NotarCheck, Notar Voran, Notar Xanten, Ott & Forst Notare, § 7 BtOG und Zentrales Vorsorgeregister. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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Zuletzt geprüft: 30.06.2026
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